In Deutschland herrscht Arbeitskräftemangel. Für Ausländer wird es große Erleichterungen geben

Dessen ist sich die Bundesregierung durchaus bewusst. Kürzlich appellierte der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck auf dem Regierungsportal „Make it in Germany“ direkt an Ausländer: „Wir brauchen Sie“ – „Wir brauchen Sie“.

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Siehe auch: Steht dem Arbeitsmarkt eine harte Landung bevor? „Wir sind an den Arbeitsmarkt gewöhnt“

Es wird einfacher, in Deutschland Asyl zu bekommen

Die Rolle von Ausländern auf dem deutschen Arbeitsmarkt würdigt auch Bundeskanzler Olaf Scholz, der seinerseits dafür plädierte, das Verfahren zur Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft an Einwanderer zu erleichtern.

In der Praxis sind die neuen Regelungen bereits festgelegt. Die Regierungskoalition aus Sozialdemokraten (SPD), Grünen und FDP hat sich in dieser Angelegenheit geeinigt. Die Änderungen gelten unter anderem das Asylrecht, das die Chancen für Menschen mit Duldung erhöhen wird. Erleichterungen sollen auch für die Einwanderung von Fachkräften gelten, Auch der Prozess der Verleihung der Staatsbürgerschaft wird vereinfacht.

In der Praxis ist ab Oktober 2022 jeder geduldet, der seit fünf Jahren in Deutschland lebt wird eine „Probeaufenthaltserlaubnis“ für die Dauer von eineinhalb Jahren erteilt. Personen, die keine Straftaten begangen haben, können in dieser Zeit ein ordentliches Aufenthaltsrecht erlangen. Das Verfahren soll ca. abdecken. 136 Tausend. Ausländer.

Allerdings gibt es eine Bedingung: Sie müssen die deutsche Sprache gut beherrschen, von Ihrem Beruf leben und außerdem „Ihre Identität überzeugend nachweisen“. Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen können Sie das Recht auf Daueraufenthalt in Deutschland erhalten.

Die Bundesregierung möchte außerdem, dass alle Asylbewerber unabhängig von ihren Chancen auf eine Aufenthaltserlaubnis an Integrations- und Sprachkursen teilnehmen können. Eine weitere Erleichterung ist auch die Beschleunigung von Asylverfahren, beispielsweise durch eine schnellere Übergabe konkreter Fälle an das Bundesverwaltungsgericht.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten einer Blue Card wird erweitert

Das Bundesamt für Arbeit schätzt, dass Deutschland jährlich eine Zuwanderung von 400.000 Menschen benötigt. Fachkräfte aus dem Ausland. Der Vorschlag, der die Attraktivität unseres westlichen Nachbarn für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten steigern soll, sieht unter anderem die Erleichterung der Familienzusammenführung vor. Angehörige von Arbeitnehmern müssen vor der Einreise nach Deutschland keine Deutschkenntnisse mehr nachweisen.

Die deutsche Regierungskoalition will außerdem die Untergrenze des Einkommens, das zum Erhalt der sogenannten Blauen Karte berechtigt, senken. Zur Erinnerung: Vor zehn Jahren wurde in Deutschland die sogenannte Blue Card eingeführt, die analog zur amerikanischen „Green Card“ ist. Dadurch können Hochschulabsolventen ohne Überprüfungsverfahren nach Deutschland auswandern und verfügen lediglich über einen Arbeitsvertrag eines deutschen Arbeitgebers.

Die Untergrenze des Einkommens, das zum Erhalt einer „Blauen Karte“ berechtigt, liegt über 50.000 PLN. Euro pro Jahr. Mittlerweile herrschen in vielen Branchen, in denen es an Arbeitskräften mangelt, etwa in der Medizinbranche, der IT oder bei Ingenieuren, niedrigere Gehälter. Durch die Senkung der Untergrenze soll erreicht werden, dass auch junge Berufseinsteiger, die weniger verdienen, die Karte erhalten können.

Das gilt auch für die deutsche Regierung Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf die „Blaue Karte“ um Personen ohne Hochschulabschluss.

Eine Neuheit im deutschen System wird die sogenannte Zufallskarte sein

Neu ist auch die sogenannte neue „Chancenkarte“, die auf einem Punktesystem basiert und Ausländern die Einreise nach Deutschland zur Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer Berufsausbildung ermöglichen soll. Die Ausstellung der Karte soll auf der Grundlage von „Qualifikation, Sprachkenntnissen, Berufserfahrung und Alter“ erfolgen.

Zu den weiteren vorgeschlagenen Änderungen gehört die Neuregelung der Frage der Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft.

– Wer dauerhaft in Deutschland bleiben und arbeiten will, soll auch das aktive, wählende und gewählte Recht haben. Er habe auch das Recht, Teil unserer Gesellschaft zu sein, mit allen Rechten und Pflichten, die damit einhergehen, verkündete Bundeskanzler Olaf Scholz auf der Konferenz „Einwanderungsland Deutschland. Dialog der Teilhabe und des Respekts“. Nach dem neuen Gesetz hat ein Ausländer mit Aufenthaltsrecht in Deutschland nach fünf Jahren das Recht, die Staatsbürgerschaft zu beantragen. statt acht.

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Karla Bergmann

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