Ein Schlag für Millionen von Arbeitnehmern. Ab 2024 werden ihre Zahlungen sinken

16.01.2024 09:05
– AKTUALISIEREN 16.01.2024 09:06

Neuigkeiten aus Deutschland: Ein Schlag für Millionen von Arbeitnehmern. Jedes Jahr aktualisieren die deutschen Behörden die Grenzen der Sozialversicherungsbeiträge. Im Jahr 2024 sollen diese Grenzen erneut an die aktuelle Einkommensentwicklung angepasst werden. In der Praxis bedeutet dies die Einführung neuer Grenzwerte, die festlegen, welche Bruttovergütung in diese Rahmen fällt. Leider kann diese Information für viele Arbeitnehmer beunruhigend sein, da sie zu einer Kürzung ihres Gehalts führen kann.
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Ein Schlag für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland

Das Jahr 2024 bringt ungünstige Veränderungen mit sich: Die Höchstgrenzen für Sozialversicherungsbeiträge werden im Jahr 2024 geändert. Für einige Arbeitnehmer bedeutet dies, dass ihr Nettogehalt am Ende des Monats niedriger ausfallen kann als zuvor. In den aktuellen Berechnungen gibt es teilweise erhebliche Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu ein Projekt vorbereitet. Er geht davon aus, dass die derzeitigen Bemessungsgrenzen im neuen Jahr erhöht werden. Diese Grenzen geben an, wie hoch das Bruttoentgelt sein muss, um Anspruch auf Sozialversicherungsbeiträge zu haben. Das Ministerium unterteilt sie in Sozialversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
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Ein Schlag für Millionen von Arbeitnehmern

Im Jahr 2024 werden die Grenzen der Sozialversicherungsbeiträge angehoben

Die Beitragsberechnung erfolgt bis zu einer bestimmten Beitragsgrenze, dem Bruttoeinkommen. Einkünfte über dieser Grenze werden nicht mehr berücksichtigt. Das bedeutet, dass in diesem Fall keine Beiträge gezahlt werden und somit auch keine Rentenansprüche entstehen. Da die Grenzwerte nun angehoben werden, werden mehr Arbeitnehmer in diese Kategorien fallen. „Mit der Zeit würden auch besser verdienende Menschen aus der Sozialversicherung herauswachsen. Ihre Beiträge würden im Vergleich zu ihrem Einkommen immer kleiner werden“, erklärt die Bundesregierung. Das Projekt sieht folgende neue monatliche Grenzwerte vor, die ab 2024 gelten sollen:

  • Sozialversicherung: 3.535 Euro (West), 3.465 Euro (Ost)
  • Beitragsobergrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflege: 5.175 € (West und Ost); ab 2023: 4.987,50 Euro
  • Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung: 5.775 € (West und Ost); ab 2023: 5.550 Euro
  • Allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung: 7.550 (West), 7.450 (Ost); ab 2023: 7.300 und 7.100 Euro
  • Knappschaftsrentenversicherung: 9.300 Euro (West), 9.200 (Ost); ab 2023: 8.950 und 8.750 Euro
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Auch für die Krankenversicherung ist das Jahreseinkommen wichtig. Um privat versichert zu sein, musste man bisher mehr als 66.600 PLN brutto pro Jahr verdienen. Die neue Versicherungspflichtgrenze liegt jedoch bei 69.300 Euro. Ausgenommen davon sind Beamte und Selbstständige.

Die Grenzen werden jährlich an die Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst. Die Bundesregierung erklärt es so: „Das sichert die Stabilität der sozialen Sicherheit.“ Würden die Löhne steigen, es aber zu keiner Anpassung kommen, würden Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung „anteilig niedrigere Renten erhalten“. Quelle: InFranken.de, PolskiObserwator.de

Karla Bergmann

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