Das deutsche Kartellamt greift die Vereinbarung zwischen deutschen Zeitungen und Google an

Dagegen hat die deutsche Wettbewerbsbehörde ein neues Verfahren eröffnet Alphabet, die Muttergesellschaft von Google, bezüglich seines Google News Showcase-Dienstes. In der Verlängerung des am 25. Mai eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gegen Google ist es das Ziel des deutschen Kartellamts, die „marktbeherrschende“ Stellung von Google auf dem Online-Nachrichtenmarkt zu analysieren.

Google News Showcase durchbrach die Einheitsfront der europäischen Presse im Kampf um verwandte Schutzrechte, die Google nun gesetzlich an Presseverleger zahlen muss, und wurde im Oktober 2020 in Deutschland nach einer Vereinbarung mit rund zwanzig Medien, darunter „Der Spiegel“, gestartet. „Stern“ oder gar „Die Zeit“. Es sieht eine „faire Vergütung“ für Inhalte vor, die von der Suchmaschine indexiert werden.

Springer im Hinterhalt

Die Untersuchung wird zeigen müssen, ob diese Vereinbarung Google nicht erlaubt, die Medien auszusortieren, um seine eigenen Dienste zu stärken. Ein Argument, das von der Konkurrenz verteidigt wurde, die über den Verband Corint Media, dem die Gruppe angehört, Beschwerde einreichte Springer und ProSieben unter seinen Aktionären.

Das Angebot umfasste zunächst rund fünfzig Publikationen und wurde später erweitert, erinnert sich das Bundeskartellamt [l’autorité de concurrence fédérale allemande, NDLR]. Es betrifft nicht mehr nur die in Google News enthaltenen Artikel, sondern auch solche, die mit Fotos, Schlagzeilen und Logo der Zeitungen auf dem Startbildschirm des Computers erscheinen. Zukünftig sollen die betreffenden Artikel auch in den allgemeineren Suchergebnissen bei Google enthalten sein.

Europäisches Tempo

Für das Bundeskartellamt ist diese Kooperation „möglicherweise für Verlage interessant, aber die starke Position von Google beim Zugang zu Endverbrauchern darf nicht dazu führen, dass konkurrierende Angebote von Verlagen und anderen Informationsanbietern verdrängt werden“, stellt dessen Präsident Andreas Mundt fest. .

Die Kartellbehörde will auch prüfen, ob die im vergangenen Mai in deutsches Recht umgesetzten Vertragsbedingungen die Anwendung verwandter Schutzrechte unverhältnismäßig erschweren.

Nach den eingeleiteten Ermittlungen gegen Facebook im Januar u Amazonas Der deutsche Wettbewerbspolizist hat im Mai zum dritten Mal von den seit Anfang des Jahres geltenden neuen Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen Gebrauch gemacht.

Das deutsche Kartellrecht spielt gezielt den Lotsenfisch, um die Internetgiganten im Visier des im Dezember von der EU-Kommission vorgestellten digitalen Binnenmarktes auf Linie zu bringen.

Aldrich Sachs

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