Recht auf Leben, aber nicht Pflicht, um jeden Preis zu leben

Am selben Tag, an dem der Bundestag die Entkriminalisierung der Sterbehilfe befürwortet hat, ist ein parteiübergreifender Gesetzesvorschlag in den Deutschen Bundestag eingezogen, um die Bedingungen zu regeln, unter denen das Recht auf ein würdevolles Sterben ausgeübt werden kann. Dieser Gesetzesvorschlag entspricht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das am 26. Februar 2020 die Kriminalisierung der Erbringung professioneller Suizidhilfe für verfassungswidrig erklärt und das Bestehen eines Grundrechts auf Hilfe zur Beendigung des Suizids festgestellt hat . eigenes Leben in Würde. Die individuelle Würde jedes Menschen impliziert, so das Bundesverfassungsgericht, dass jeder Einzelne sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten kann und nicht gezwungen ist, unter Bedingungen zu leben, die mit seiner persönlichen Identität und seinen individuellen Überzeugungen und Überzeugungen unvereinbar sind. Das Recht, das eigene Leben zu beenden, hat für die deutschen Richter einen tiefen Zusammenhang mit dem Existenzrecht und mit der Identität und Individualität jedes Menschen. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben beschränkt sich daher nicht auf das Recht auf Behandlungsverweigerung und umfasst die aktive Entscheidung, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen.

Auch der österreichische Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 11.12.2020 die Verfassungswidrigkeit des mit 31.12.2021 in Kraft tretenden Verbots der Beihilfe zur Selbsttötung festgestellt. Bis dahin ist mit einem Einschreiten des österreichischen Parlaments zu rechnen die Voraussetzungen, namentlich Verfahrensvoraussetzungen, festlegen, unter denen Suizidhilfe bearbeitet werden kann.

Werner Meier

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