PIT: Deutsche steuerfreie Rente

In der Regel werden Gelder, die von im Land lebenden Polen aus Deutschland erhalten, nur in Polen besteuert. Ausgenommen hiervon sind Leistungen der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung. Anschließend erhebt das deutsche Büro die Steuer – entsprechend der Position des KIS-Direktors.

Der Fall betraf einen Steuerzahler mit doppelter Staatsbürgerschaft: einer polnischen und einer deutschen. Nach 19 Jahren juristischer Tätigkeit in Deutschland kehrte der Beschwerdeführer in das Land zurück, wo ihm vor seiner Abreise eine polnische Rente für die Aufnahme einer Arbeit im Land gewährt wurde. Der Steuerpflichtige beantragte außerdem eine Leistung aus dem deutschen Äquivalent der polnischen ZUS im Zusammenhang mit der Arbeit in Deutschland. Sein Antrag wurde genehmigt und die Leistung wird vom deutschen Büro an das polnische weitergeleitet Bank auf das angegebene Konto.

Die Bank erhebt keine Steuern auf Leistungen aus Deutschland, sondern nur auf polnische Leistungen. Daher hat der Steuerzahler Zweifel, ob er die Steuer zahlen soll Steuer aus einer deutschen Rente.

Ist eine deutsche Rente in Polen steuerpflichtig und muss diese in der Steuererklärung angegeben werden?

Hier gelten die Vorschriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, die die Regelung des Einkommensteuergesetzes ausschließen. Generell, Steuerzahler In Polen lebende Personen zahlen Steuern auf ihr gesamtes Einkommen (unbeschränkte Steuerpflicht). Diese Bestimmung muss jedoch die Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen, denen Polen beigetreten ist.

Der Direktor der Nationalen Steuerinformation verweist auf Art. 18 Abschnitt 1 des Abkommens vom 14. Mai 2003 zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Demnach ist Renten und ähnliche Leistungen oder Renten, die eine im Hoheitsgebiet der Republik Polen ansässige Person aus einem anderen Land erhält, das ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, unterliegen nur in Polen der Besteuerung. Der von der Klägerin dargelegte Sachverhalt bezieht sich jedoch auf den zweiten Punkt der oben genannten Vereinbarung, der eine Ausnahme darstellt. Stammen die Zahlungen aus dem Sozialversicherungssystem des anderen Landes, ist die Steuer dort zu entrichten.

„Von Deutschland erhaltene Leistungen, die an eine in Polen ansässige Person gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich nur in Polen der Besteuerung. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn Leistungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung gezahlt werden“, lesen wir Interpellation. Dann vollzieht das deutsche Amt die Steuer.

Darüber hinaus muss dieser Vorteil in der jährlichen Steuererklärung in Polen nicht angegeben werden.

Für welche Leistungen zahlen wir in Deutschland Steuern? Wie KIS betont, umfasst die deutsche Versicherung Arbeitslosengeld, Rente, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung. Unabhängig davon, ob es sich um einmalige oder dauerhafte Zuwendungen handelt, hat die deutsche Behörde dann das ausschließliche Recht, diese zu versteuern.

Rechtsgrundlage: Auslegung zur Besteuerung von Renten aus Deutschland (Referenznummer 0114-KDIP3-3.4011.161.2019.2.JM)

Karla Bergmann

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