Die gesetzlichen Versicherungsbeiträge in Deutschland steigen

Seit Anfang Januar haben 19 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland ihre Beiträge erhöht. Was ist davon zu erwarten? Bei welchem ​​Versicherer sind die Raten aktuell am höchsten? Kann der Versicherte den Versicherer wechseln und wie?

Rund 21 Millionen gesetzlich Versicherte müssen seit Anfang Januar höhere Beiträge zahlen. In einigen Fällen sind diese Erhöhungen deutlicher und in einigen Fällen praktisch unsichtbar. Es lohnt sich jedoch, sich mit der Liste der Änderungen bei den einzelnen deutschen Versicherern vertraut zu machen.

Hintergrund steigende Versicherungsprämien

Das Vergleichsportal Check24 hat in einer Umfrage die aktuellen Beitragssätze zur gesetzlichen Sozialversicherung verglichen. Dabei stellte sich heraus, dass 19 von 97 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland höhere Beiträge hatten. Darunter sind 9 lokale AOK-Krankenkassen, 7 kleinere BKK-Betriebskrankenkassen und drei weitere Versicherer.

Bei anderen Versicherungsunternehmen blieben die Tarife unverändert. Bei 11 von ihnen gab es sogar eine Reduzierung. Insgesamt betrifft die Prämienerhöhung aber mehr als 1/4 aller Versicherten.

Zu den Krankenkassen, die sich für eine Beitragserhöhung entschieden haben, gehören große Versicherer mit vielen Kunden, wie die örtlichen AOK-Krankenkassen und einige BKK-Krankenkassen. Grund für die Tariferhöhung ist die Angst der Versicherungen vor einem erneuten Haushaltsdefizit in Milliardenhöhe.

Experten schätzten im Herbst letzten Jahres, dass es bis zu 7 Mrd. Euro sein könnten, weshalb sich viele Versicherer verpflichtet sahen, diese Schäden zu kompensieren.

Der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, forderte die Regierung auf, diesbezüglich konkrete Schritte zu unternehmen.

Wenn die Politik nicht aktiv gegensteuert, kommt es 2023 zu einem Beitrags-Tsunami. Wie es mit der Finanzierung der GKV weitergeht, muss Bundesfinanzminister Christian Lindner mit dem Anfang März vorgelegten Haushalt beantworten. Nur so kann ein starker Anstieg der Beitragshöhe in den kommenden Jahren verhindert werden.

Höhere Krankenkassenprämien in Deutschland – mit wem sind sie gestiegen?

Trotz erheblicher Erhöhungen einiger Versicherungsunternehmen beträgt die durchschnittliche Prämiensteigerung rund 1,3 %. Den geringsten Anstieg verzeichneten unter anderem die AOK Nordwest bzw. die BKK BPW Bergischeachse KG mit 0,4 % bzw. 0,5 %. Andererseits führen die höchsten Beitragssteigerungen dazu, dass die Versicherten im Laufe des Jahres 261 Euro mehr zahlen müssen. Eine Alternative für Menschen, die solche Beträge nicht zahlen wollen, ist ein Wechsel des Krankenkassenangebots.

Prüfung von Angeboten und Erhöhungen der Krankenkassen:

  • AOK Baden-Württemberg: vor Erhöhung – 1,10 %, nach Erhöhung – 1,30 %
  • AOK Bayern: vor der Erhöhung – 1,10 %, nach der Erhöhung – 1,30 %
  • AOK Bremen / Bremerhaven: vor der Erhöhung – 1,30 %, nach der Erhöhung – 1,60 %
  • AOK Hessen: vor der Erhöhung – 1,30 %, nach der Erhöhung – 1,50 %
  • AOK Nordost: vor der Erhöhung – 1,50 %, nach der Erhöhung – 1,70 %
  • AOK Nordwest: vor der Erhöhung – 1,30 %, nach der Erhöhung – 1,70 %
  • AOK Rheinland / Hamburg: vor Erhöhung – 1,10 %, nach Erhöhung – 1,60 %
  • AOK Rheinland-Pfalz / Saarland: vor Erhöhung – 0,90 %, nach Erhöhung – 1,30 %
  • AOK Sachsen-Anhalt: vor der Erhöhung – 0,60 %, nach der Erhöhung – 0,80 %
  • Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers: vor Erhöhung – 1,26 %, nach Erhöhung: 1,48 %
  • BKK B. Braun Aesculap: vor Erhöhung – 1,30 %, nach Erhöhung – 1,50 %
  • BKK BPW Bergische Achsen KG: vor Erhöhung – 1,10 %, nach Erhöhung – 1,60 %
  • BKK exklusiv: vor der Erhöhung – 0,99 %, nach der Erhöhung – 1,29 %
  • BKK Public: vor der Erhöhung – 1,10 %, nach der Erhöhung – 1,30 %
  • BKK Rieker.RICOSTA.Weisser: vor der Erhöhung – 1,30 %, nach der Erhöhung – 2,20 %
  • BKK Scheufelen: vor der Erhöhung – 0,90 %, nach der Erhöhung – 1,10 %
  • BKK Würth: vor Erhöhung – 0,20 %, nach Erhöhung – 0,90 %
  • Handelskrankenkasse (hkk): vor der Erhöhung – 0,39 %, nach der Erhöhung – 0,69 %
  • TUI BKK: vor der Erhöhung – 1,25 %, nach der Erhöhung – 1,35 %

Lohnt sich ein Wechsel der Krankenkasse?

Bis zum 31. Januar kann der Versicherte bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Viele Menschen, die bei den Krankenkassen gesetzlich krankenversichert sind, entscheiden sich jedoch nicht dafür. Anfang Januar führte das Forschungsinstitut Yougov eine Studie mit 2.081 Personen durch, von denen mehr als drei Viertel der Befragten ihre Treue zu ihrem Versicherungsunternehmen erklärten.

Wer sich dennoch für einen Wechsel des Versicherers interessiert, sollte neben den Prämientarifen auch auf konkrete Leistungen achten. Während einige Leistungserbringer zum Beispiel spezielle osteopathische Behandlungen oder kostspielige zahnärztliche Zusatzleistungen anbieten, unterstützen andere Krankenkassen die Familienplanung durch ein kostenloses Screening für Versicherte mit Kinderwunsch.

Auch bei der Finanzierung der Haushaltshilfe, der Impfung gegen Zeckenenzephalitis oder der Erstattung naturheilkundlicher Behandlungen unterscheiden sich die Zusatzangebote vieler Leistungserbringer deutlich. Aus diesem Grund lohnt es sich, sich jedes Mal mit dem Leistungsangebot einer bestimmten Versicherungsgesellschaft vertraut zu machen.

Wie wechselt man die Krankenkasse?

Noch im Jahr 2020 mussten gesetzlich Versicherte für den Wechsel des Leistungserbringers eine formlose Kündigung an die alte Krankenkasse und einen Meldebrief an die neue Krankenkasse schreiben und versenden.

Diese Regelung entfällt jedoch ab Anfang 2021. Da die neue Krankenkasse den Austritt von der alten Kasse übernimmt, reicht es aus, einen Antrag auf Aufnahme bei der neuen Kasse zu stellen.

Unmittelbar nach dem Wechsel der Krankenkasse sollte der Versicherte seinen Arbeitgeber darüber informieren. Alles, was Sie brauchen, ist ein formloses Schreiben. Versicherte, die derzeit nicht erwerbstätig sind, sollten den Wechsel der Bundesagentur für Arbeit mitteilen. Rentner schreiben ihren Brief an den für sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Quelle: tagesspiegel.de / Foto: depositphotos.com, Lenes_Tatsiana

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