Die BNetzA bestätigte den Bedarf an Kraftwerken im Süden Deutschlands, die von Netzbetreibern verwaltet werden sollen

Die deutsche Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur – BNetzA) bestätigte den Bedarf letzte Woche der Bau von Kraftwerken im Süden Deutschlands, die von den örtlichen Übertragungsnetzbetreibern (PPS) betrieben werden sollen, um das System nach der Abschaltung der Kernkraftwerke zu stabilisieren. Ob diese Maßnahme im Einklang mit der EU-Gesetzgebung steht, unterliegt nun dem Genehmigungsverfahren der Europäischen Kommission.

In einem gemeinsamen Bericht von diesem Februar haben die deutschen Gemeinwohlbetreiber (50Hertz, Tennet, Amprion und Trensnet BW) die Genehmigung zum Bau und Betrieb von Gaskraftwerken mit einer Gesamtleistung von rund 2 GW in Südhessen, Bayern und Baden-Württemberg beantragt stabilisieren das Gitter. Laut PPS sind diese Kraftwerke nach der Abschaltung der Kernkraftwerke in den Jahren 2021 und 2022 notwendig, insbesondere um das System bei Ressourcenausfällen oder Leitungsausfällen in einen ausgeglichenen Zustand zu bringen.

Am Mittwoch, den 31.05., hat die BNetzA zu diesem Antrag eine Stellungnahme abgegeben, in der sie den Bedarf an diesen Ressourcen in Höhe von 1,2 GW installierter Leistung befürwortet. Diese Quellen sollen in der Lage sein, auf die auftretenden Probleme bis zur Fertigstellung der Gleichstromleitungen im Übertragungsnetz Deutschlands zu reagieren. Die Regulierungsbehörde stellte außerdem fest, dass die Anlagen außerhalb des Marktes betrieben werden müssen und daher nicht dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage dienen. Sie werden letztendlich direkt von PPS für die Zwecke der Systemstabilisierung betrieben.

Der Unterschied in der Menge der installierten Leistung zwischen der ursprünglichen Anforderung und der Stellungnahme der BNetzA beruht nicht auf grundsätzlichen Unterschieden, sondern ist das Ergebnis von Korrekturen in der Modellrechnung.

Zu den konkreten Standorten der Kraftwerke äußert sich die BNetzA nicht, lediglich der Standort im Süden Deutschlands sei aus energetischer Sicht angemessen.

Die Errichtung und der Betrieb von Kraftwerken zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Betriebs des Übertragungsnetzes durch Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland ist nach § 13k zulässig des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieser Teil des Energiegesetzes unterliegt nun einem Genehmigungsverfahren durch die Europäische Kommission, was möglicherweise zu Gesetzesänderungen führen kann.

Katrin Taube

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