Deutschland hebt NS-Gesetz auf und erschwert Abtreibung – 24.06.2022

Deutschland schlägt Gesetze aus der Nazizeit nieder, die Abtreibung erschweren Diesen Freitag (24.06.) wird ein Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt, der es Ärzten im Land erlaubt, nicht länger Beschränkungen bei der Berichterstattung über die Erbringung von Abtreibungsdiensten zu unterliegen. Die Änderung erleichtert somit den Zugang zu Informationen für Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen möchten.

Der Bundestag hat die Abschaffung des Paragrafen 219 des Strafgesetzbuches beschlossen – ein altes Gesetz aus dem Jahr 1933, das während der NS-Zeit in Kraft getreten und 2019 teilweise reformiert wurde. Dieser Paragraf untersagte Ärzten, mit den angebotenen Abtreibungsverfahren zu werben oder Informationen darüber zu veröffentlichen Erholungszeit oder potenzielle Risiken.

Obwohl der Paragraf 219 im Jahr 2019 reformiert wurde, sodass Ärzte das Verfahren auf ihren Websites auflisten können, konnten sie immer noch keine Details angeben.

Die Novelle des Strafgesetzbuches wurde vom Bundestag mit großer Mehrheit angenommen. Nur die Fraktionen der rechtsextremen Alternative für Deutschland (AFD) und der konservativen Christlich Demokratischen Union (CDU) und Christlich Sozialen Union (CSU) stimmten gegen den Vorschlag.

Die Parlamentarier stimmten auch der Aufhebung von Geldbußen zu, die gegen Ärzte verhängt wurden, die auf der Grundlage des Paragrafen 219 verurteilt wurden. Eine der Begünstigten wird die Ärztin Kristina Hänel sein, die seit 30 Jahren Abtreibungen durchführt und 2017 zu einer Geldstrafe von 6 verurteilt wurde Tausend Euro (R $32.000) für die Auflistung des Verfahrens auf der Website seiner Praxis. Der Fall löste landesweit eine hitzige Debatte aus. Hänel und andere Mediziner waren an diesem Freitag im Bundestag, um die Abstimmung zu verfolgen.

Absurd und veraltet

In der Debatte vor der Abstimmung bezeichnete Bundesjustizminister Marco Buschmann, der den Gesetzentwurf eingebracht hatte, den Paragraphen 219 als „absurd und überholt“. Der FDP-Politiker betonte zudem, dass die Änderung nicht die Erlaubnis bedeute, Abtreibungen kommerziell zu bewerben.

Die deutsche Familienministerin Lisa Paus wies darauf hin, dass die Novelle die Offenlegung von Informationen erlaube und den Zugang zu Informationen für Frauen, die das Verfahren beantragen, garantiere.

„Heute ist ein großer Tag für Ärztinnen und Ärzte und für die betroffenen Frauen“, feierte Paus. „Die Gesundheit und Selbstbestimmung von Frauen sind Menschenrechte“, sagte die Politik der Grünen und fügte hinzu, dass alle Gesetze zur Abtreibung überprüft werden müssten.

Derzeit ist die Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland kompliziert. Nach § 218 StGB kann eine Frau, die eine Schwangerschaft abbricht, mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Eine Gesetzesänderung ändert jedoch das Gesetz: Laut Text wird die Handlung geduldet, wenn sie bis zur 12. Woche durchgeführt wird und die Frau einen Berater zu ihrer Entscheidung konsultiert und den Eingriff für mindestens drei Tage nach der Sitzung ansetzt.

Abtreibung ist auch dann kein Verbrechen, wenn die Schwangerschaft die Gesundheit der Mutter gefährdet oder durch Vergewaltigung verursacht wurde. Nach der 12. Woche ist eine Unterbrechung jedoch unzulässig, es sei denn, es liegen unvorhergesehene medizinische Umstände vor.

Der am Freitag vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf bedarf noch der formellen Zustimmung des Bundesrates, könnte aber schon vorher in Kraft treten.

cn/lf (dpa/kna)

Aldrich Sachs

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