Dekor und Sicherheit in Civitavecchia: Deutsche Bürgermeisterschilder

Dekor und Sicherheit in Civitavecchia: Deutscher Bürgermeister unterzeichnet neue „Anti-Glas“-Verordnung

Der Bürgermeister von Civitavecchia, Ernesto Tedesco, unterzeichnete, wie bereits in den Vorjahren, die sogenannte „Anti-Glas“-Verordnung, die jedoch zahlreiche Bestimmungen in Bezug auf die ordnungsgemäße Durchführung kommerzieller Aktivitäten im Zusammenhang mit der Unterhaltung seiner Kunden und insbesondere enthält der Jugend, in den traditionellen Treffpunkten der Stadt.

Die Bestimmung richtet sich an Inhaber oder Leiter von gewerblichen Tätigkeiten an einem festen Ort und von gewerblichen gastronomischen Betrieben im öffentlichen Bereich, Vereine oder private Vereine mit der Ausgabe von Speisen und Getränken an Mitglieder, handwerkliche Tätigkeiten mit dem Verkauf von Lebensmitteln aus eigener Herstellung und nicht, Aktivitäten zur Verwaltung von Speisen und Getränken, die im bewohnten Zentrum der Gemeinde Civitavecchia tätig sind.

Folgendes wird festgelegt: das Verbot des Verkaufs oder der Weitergabe von Getränken, einschließlich alkoholischer Getränke, in Behältern, Flaschen und Gläsern zum Mitnehmen und im Glas, aus welchem ​​Grund auch immer, von 21.00 bis 07.00 Uhr an Dritte; die Verpflichtung, geeignete Behälter, auch für die Ablagerung von Abfällen, im Eingangsbereich der Räumlichkeiten, in diesen sowie in den von dehor belegten Räumen / Bereichen aufzustellen.

Dekor und Sicherheit in Civitavecchia: Deutscher Bürgermeister unterzeichnet neue Verordnung

Es ist erlaubt, unter Einhaltung der oben genannten Regeln und in dem Zeitfenster von 21.00 bis 7.00 Uhr und in jedem Fall bei Geschäftsschluss, die Verabreichung von Getränken und / oder Alkohol in Glasbehältern und Gläsern ausschließlich innerhalb seiner Räumlichkeiten und der entsprechenden Dehors (falls genehmigt) oder es ist möglich, die Getränke nach dem Zapfen (on tap) oder dem Eingießen in Papier- oder Plastikbecher zu verkaufen. Zu diesem Zweck sind die Eigentümer oder Leiter von Lebensmittel- und Getränkeverwaltungstätigkeiten oder gewerbliche Betreiber für die korrekte Anwendung des oben Genannten verantwortlich und müssen die erforderlichen Kontrollmaßnahmen gegenüber ihren Kunden ergreifen (unter Berücksichtigung der Artikel 19 und 20 der aktuellen Verordnung des Städtische Polizei von Civitavecchia).

Darüber hinaus befiehlt die Bestimmung jedem, der sich in der Gemeinde Civitavecchia aufhält: das Verbot, Glasbehälter und / oder Flaschen oder Gläser oder Abfälle im Allgemeinen von 00:00 bis 24:00 Uhr auf öffentlichem Grund und auch nur vorübergehend zu deponieren und zu zerstreuen : 00 (für den ganzen Tag), wenn nicht in den entsprechenden Behältern; die Verpflichtung, jederzeit die auf dem Gebiet der Gemeinde Civitavecchia befindlichen Glassammelglocken zu verwenden, um Glasbehälter, Flaschen und Gläser sowie alle Glasgegenstände zu entsorgen; das Mitnahmeverbot für Verkehrsteilnehmer und / oder Kunden im Bereich „Ghetto“, über Montegrappa, über Thaon De Revel, über Calisse, Viale Garibaldi, Corso Guglielmo Marconi, Bereich „Marina“, über Prato del Turco, über Isonzo , via Tarquinia, Piazza Calamatta, Largo Plebiscito, Piazza Regina Margherita, via Roma, Corso Centocelle, viale Guido Baccelli, via XVI Settembre, Getränke oder Behälter, Flaschen und Glasgläser, auch alkoholische, wo immer sie gekauft werden und zu jedem Titel, ab 21 Uhr bis 7 Uhr.

Darüber hinaus ordnet die Bestimmung für alle bereits aufgeführten öffentlichen Einrichtungen und Aktivitäten an, dass die Unterhaltungsaktivitäten unabhängig von der Schließzeit der Räumlichkeiten um 1 Uhr nachts eingestellt werden, wenn sie sich im bewohnten Zentrum befinden, und um 3 Uhr morgens, wenn sie sich außerhalb des bewohnten Zentrums befinden und in jedem Fall. weit weg von jedem Zuhause. Den Badeanstalten, die sich auf dem staatlichen Meeresküstenstreifen im Abschnitt zwischen der Unterführung, die zum Stadtteil Campo dell’Oro führt, und der südlichen Grenze zur Gemeinde Santa Marinella befinden, kann dies gestattet werden Fortsetzung der Unterhaltungsaktivitäten durch Soundsysteme bis 3 Uhr morgens, wobei die Lärmemissionen in Übereinstimmung mit dem Gesetz begrenzt werden.

Die Verordnung bleibt bis zum nächsten 31. Dezember in Kraft.

Aldrich Sachs

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