Bushido beleidige Frauen und Homosexuelle, sagte ein Gericht in Deutschland. Das Album bleibt auf der Blacklist

Das Album „Sonny Black“ des deutschen Rappers Bushido bleibt in Deutschland wegen Vulgarität auf der schwarzen Liste, sodass es nur noch von Erwachsenen gekauft werden kann. Dies entschied am Mittwoch das Gericht, das die Klage prüfte, in der Bushido versuchte, den Datensatz aus dem Index zu entfernen.

Das Album Sonny Black wurde 2014 vom Rapper veröffentlicht, unmittelbar nachdem es nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz die Charts anführte. Doch den deutschen Behörden gefielen die Texte nicht und sie setzten das Album auf das Verzeichnis der für Kinder und Jugendliche ungeeigneten Werke, was sie mit der Feier von Gewalt, krimineller Lebensweise und Beleidigungen von Frauen und Homosexuellen begründeten.

Bushido wehrte sich mit einer Klage gegen die Verkaufsbeschränkung, und das Verwaltungsgericht Münster stellte sich auf die Seite des Rappers, als er die Behörden dafür kritisierte, vor der Verhängung des Verbots nicht auf die Meinung anderer Künstler gehört zu haben, die an der Erstellung der Platte beteiligt waren.

Am Mittwoch hob das Oberverwaltungsgericht in Leipzig jedoch das Urteil der Vorinstanz auf und erklärte, das Album sei zu Recht auf die schwarze Liste gesetzt worden, weil es ungezügelte Gewalt zeige und respektlose Kommentare über Frauen und Homosexuelle mache.

Bushido sagte nach dem Prozess, er hege keine großen Hoffnungen auf eine Änderung des offiziellen Urteils, wolle sich aber künftig darauf konzentrieren, den Behörden weniger Gründe zu geben, seine Arbeit zu indizieren. „Ich möchte darauf hinweisen, dass ich keine Feindseligkeit gegenüber Frauen und Homosexuellen hege“, fügte er hinzu.

Die dpa schrieb über das Gericht in Leipzig am Mittwoch, es sei wegen der Aufmerksamkeit, die der Fall erregte, von der üblichen Reihe von Gerichtstagen abgewichen. Sie bemerkte auch, dass einer der Wachleute ein Foto mit Bushid im Flur machte, und während der dreistündigen Anhörung des Falls musste Richter Thomas Heitz Passagen aus Texten des Rappers über High Heels und Laufschuhe oder Drogenhandel zitieren.

Bushidos Texte gelten als kontrovers, da er vor rohen Gewaltbeschreibungen oder Verputzungen und Beleidigungen nicht zurückschreckt. Allerdings ist der Rapper auch in Deutschland beliebt und sang in der Vergangenheit unter anderem mit Karl Gott das Duett „Für immer jung“.

Katrin Taube

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