BA Nr. 6 erscheint mit einem Bericht vom Gala-Abend des Jahres-Gala-Abends und einer Reihe interessanter Artikel – Advocacy

Einen ausführlichen Bericht vom Gala-Abend der alle zwei Jahre stattfindenden Anwalt des Jahres 20/21, der nach mehr als zweijähriger „Coronavirus“-Pause stattfand, finden Sie in der sechsten Ausgabe des Advocacy Bulletin, das gerade erscheint . In der Zeitschrift finden Sie auch eine Reihe interessanter und aktueller Artikel, Rechtsprechung und Rezensionen und als Erinnerung an den achtzigsten Jahrestag der Ermordung von Reinhard Heydrich ein Interview mit Jan Kubiš, Urgroßmutter, Rechtsanwältin Dagmar Raupachová.

Gute Nachrichten haben wir auch für alle, die beim Galaabend des Anwalts des Jahres in Prag am 27. Mai 2022 nicht dabei sein konnten und gleichzeitig das Internet bevorzugen: Die Highlights des Abends sind festgehalten, inklusive einer Fotogalerie von die Gewinner; dann können alle einen harten Tag haben Satirisches Lied durch die Moderatoren des Abends Aleš Háma und Jakub Wehrenberg.

Der Fachteil der neusten Ausgabe des Advocacy Bulletin beginnt leider mit dem aktuellsten Artikel von Veronika Bílková und Petra Ditrichová. Konflikt in der Ukraine und Kriegsverbrechen die sich an ihren Beitrag anschließt „Ein Akt der Aggression? Das Verbrechen der Aggression? Russischer Angriff auf die Ukraine aus völkerrechtlicher Sicht „, veröffentlicht in der vorherigen Ausgabe von BA und in AD. In ihrem zweiten Beitrag diskutieren die Autoren, was Kriegsverbrechen bedeuten und nach welchen Regeln sie verfolgt werden. Im nächsten Teil des Artikels wird dann untersucht, welche Kriegsverbrechen während des Konflikts in der Ukraine begangen worden sein könnten und welche Behörden für deren Verfolgung zuständig sind.

Zweitens finden Sie in BA Nr. 6 einen Artikel von Jan Brauner Auswirkungen der technologischen Entwicklung auf die anwaltlichen Pflichten im Bereich Cyber ​​Security, der auch den zweiten Platz in der Kategorie Talent des Jahres Anwalt des Jahres 20/21 belegte. Darin geht der Autor auf die Pflichten eines Rechtsanwalts im Bereich Cybersicherheit ein, darunter auch die Sorgfaltsmaßstäbe, die ein Rechtsanwalt beim Umgang mit Mandantendaten einhalten muss und bei deren Nichteinhaltung er rechtswidrig handelt. Es erläutert auch das Verhältnis zwischen grundlegender und entlastender Sorgfaltspflicht und kommt zu dem Schluss, dass es notwendig ist, die ausgewählten Verantwortlichkeiten des Anwalts in Bezug auf die Informationssicherheit auf eine „angemessene Sorgfaltspflicht“ zu beschränken.

Neben anderen Fachartikeln möchten wir auf den Beitrag von Thomas Britz aufmerksam machen Katalogbetrug als betrügerische Geschäftspraktik und Verteidigung dagegen im Rahmen des tschechischen und deutschen Rechts, in dem der Autor die europäische, deutsche und tschechische Gesetzgebung zum Katalogbetrug als eine der irreführenden Geschäftspraktiken erörtert, die in der Richtlinie 2005/29 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Werbung zwischen Unternehmen und Verbrauchern enthalten sind Praktiken im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450 / EWG des Rates, der Richtlinien 97/7 / EG, 98/27 / EG und 2002/65 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung Nr. 2006/2004 der Europäischen Parlament und des Rates. Es weist auch auf die strafrechtliche Ebene des Katalogbetrugs hin und vergleicht die deutsche und tschechische Rechtsprechung zu diesem Delikt.

Ziel des Beitrags von Ronald Němec mit dem Titel „ Eine kleine Reflexion über die Fürsorge eines ordentlichen kirchlichen Verwalters aus Sicht des geltenden und kanonischen Rechts.

Aus der Rechtsprechung möchten wir auf die Feststellung des Verfassungsgerichtshofs vom 22. März 2022, Az. I. ÚS 1882/21, in dem es um die Bewertung der Kostenwirksamkeit der vom Bevollmächtigten des Geschädigten erbrachten Rechtsdienstleistungen geht.

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern schöne Feiertage und hoffen, dass sie nicht vergessen, das Advocacy Bulletin in ihr Reisegepäck zu packen.

AD-Redaktion
Foto: AD-Redaktion

Aldrich Sachs

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