Vorstandsmitglieder: Können wir „Mitbestimmung“ importieren?

CONSTANZA BALIEIRO

Der Präsidentschaftskandidat und Stellvertreter Gabriel Boric schlägt vor, Arbeitnehmer in die Vorstände großer Unternehmen einzugliedern, damit sie eine Beteiligung haben, die der Vertretung der Aktionäre entspricht, und eine entscheidende Stimme bei strategischen Entscheidungen haben. Dies eröffnet eine interessante Debatte über etwas, das im Ausland viel diskutiert wird und in der Rechtsvergleichung „Mitbestimmung“ genannt wird. Es wird gesagt, dass dieses System unter anderem in Ländern wie Deutschland angewendet wird.

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Um die Debatte zu lenken und die Wähler nicht falsch zu informieren, ist es wichtig zu verstehen, wie dies im Ausland funktioniert und was seine wesentlichen Merkmale sind. Am Beispiel Deutschland als erfolgreiches Mitbestimmungsland ist zu überlegen, auf welcher Ebene Arbeitnehmervertretungen unternehmerische Wirkung entfalten können, da der Aufsichtsrat in Deutschland im Gegensatz zu Chile ein aus zwei Strukturen bestehendes Gremium ist. Die Arbeitnehmervertreter nehmen an einem Aufsichtsrat teil, der beratenden und kontrollierenden, aber nicht beratenden Charakter hat. Sie treffen keine Managemententscheidungen für das Unternehmen, die dem Vorstand vorbehalten sind.

In Deutschland haben Arbeitnehmer also keine gleichwertige Beteiligung wie Aktionäre, die in diesem anderen beratenden Gremium vertreten sind, das geschäftliche Entscheidungen trifft. Es sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass Aufsichtsräte in Deutschland über Befugnisse verfügen, die die Entscheidungsfindung indirekt beeinflussen können, wie beispielsweise das Recht, bestimmte Entscheidungen oder Direktoren zu widerlegen.

Es ist interessant, dass Abgeordneter Boric die Debatte eröffnet und sich dazu äußert, ob er sich für Chile ein System vorstellt, das dem in Deutschland gleichwertig ist, oder ob er ein System anstrebt, in dem Arbeitnehmer in beratenden Gremien ähnlich dem der Aktionäre beteiligt sind.

Wenn die Migration in ein duales System wie Deutschland – mit eher beratender Arbeitnehmervertretung – vorgeschlagen wird, werden positive Aspekte wahrgenommen, indem den Arbeitnehmern mehr Verantwortung übertragen wird. Aber auch Schwierigkeiten: In Chile ist die Corporate-Governance-Struktur anders als in Deutschland, daher müsste geprüft werden, ob ein aus zwei Organen bestehender Verwaltungsrat rechtsfähig ist. Zweitens bietet die derzeitige lokale Gesetzgebung im Vergleich zur Vertretung von Arbeitnehmern auf beratender Ebene wirksamere Instrumente für diese Zwecke als einen Arbeitnehmer in einem Kollegialrat zu haben, der sich aus Personen zusammensetzt, die sehr unterschiedliche Interessen verfolgen – die meisten von ihnen konzentrieren sich auf die Maximierung im Interesse der Aktionäre. Meines Erachtens können Gewerkschaften und gemeinsame Gremien – verbindlich – noch mehr Einfluss haben als Arbeitnehmervertreter in deutschen Aufsichtsräten.

Wollte Boric den Arbeitnehmern die Möglichkeit einräumen, bei Verwaltungs- und Vollstreckungsentscheidungen des Unternehmens vertreten zu sein, würde dies meiner Meinung nach die Rechte der Aktionäre enteignen. Gleichzeitig könnte die Einbeziehung von Mitarbeitern auf Vorstandsebene in die Entscheidungsfindung des Managements Investitionen entmutigen.

Der Vorschlag, in Chile die Mitbestimmung anzuwenden, ohne vorher klarzustellen, auf welcher Ebene die Arbeitnehmer vertreten würden, ist irreführend und verwirrend. Das Unternehmenssystem in Chile unterscheidet sich vom deutschen System, ebenso wie sich das deutsche System von dem der meisten anderen Länder unterscheidet.

Aldrich Sachs

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