YouTube kann für urheberrechtsfreie Uploads haftbar gemacht werden, sagt ein deutsches Gericht

YouTube und andere Plattformen können für Urheberrechtsschäden aus unerlaubten Uploads aufkommen, auch wenn die Inhalte von einem Dritten online gestellt wurden, urteilte Deutschlands oberstes Gericht.

Plattformen würden nur dann haftbar gemacht, wenn sie nach Bekanntwerden illegaler Uploads nicht schnell den Zugang sperren, teilte das Gericht in seinem Urteil vom Donnerstag mit.

Der Fall ereignet sich inmitten eines langjährigen Kampfes zwischen der europäischen Kreativbranche und Online-Plattformen, die Wiedergutmachung für nicht autorisierte Uploads suchen.

Auch Betreiber von Uploading-Plattformen können laut Beschluss grundsätzlich verpflichtet werden, die Identität der Verstöße begehenden Nutzer und deren E-Mail-Adressen offenzulegen.

Das Gericht stützte seine Argumentation auf eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem vergangenen Jahr.

Das Urteil vom Donnerstag betrifft eine Klage eines Musikproduzenten, da Video- und Audioaufnahmen eines Künstlers, der ihm gehörte, noch auf YouTube verfügbar waren, obwohl der Anwalt des Produzenten einen Antrag auf Entfernung der Rechte gestellt hat. Dateien.

Das Gericht hat noch keine endgültige Entscheidung über die Haftung von YouTube getroffen, was bedeutet, dass der Fall auf der Grundlage der neuen Richtlinien zur erneuten Prüfung an niedrigere Gerichte zurückverwiesen wird.

YouTube sagte, es sei zuversichtlich in die Systeme, die es aufgebaut hat, um Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen und sicherzustellen, dass Urheberrechtsinhaber ihren gerechten Anteil erhalten.

Aldrich Sachs

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