Tübingen, Deutschland, führt eine Steuer auf Speisen und Getränke zum Mitnehmen ein

Ab dem 1. Januar zahlen Kunden, die damit Essen und Getränke kaufen, ein paar Dutzend Cent. Es kostet 20 Cent (fünf Kronen) für das beiliegende Besteck oder den Spieß und weitere 50 Cent (rund 13 Kronen) für die Tasse oder den Untersetzer. Die Gebühren summieren sich, aber die Steuer darf maximal 1,5 Euro (38 Kronen) pro Einkauf betragen.

In Tübingen wird seit langem über die Einführung einer Abgabe auf Einwegverpackungen diskutiert. Bürgermeister Boris Palmer (Grüne) hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Körbe in der Stadt wegen Fast-Food-Verpackungen überfüllt sind. Ursprünglich war die Steuer für 2020 geplant, doch wegen der Pandemie verschob die Stadt den radikalen Schritt. Jetzt will Palmer nicht länger warten.

„Die zunehmende Umweltverschmutzung der Stadt durch weggeworfene Lebensmittel- und Getränkeverpackungen ist zu einem unschönen und umweltbelastenden Problem geworden“, begründet die Stadt die Steuer. Aufgrund steigender Reinigungskosten fehle das Geld für wichtigere Projekte. Die Steuer soll Investitionen in Mehrwegverpackungen fördern. Die Stadt trägt dazu bei. Unternehmen, die Mehrweggeschirr für Lebensmittel kaufen, können einen Bonus von bis zu 500 Euro (12.600 Kronen) und einen weiteren bis zu 1.000 Euro (25.200 Kronen) für den Kauf eines Geschirrspülers erhalten.

In Tübingen gibt es bereits mehrere Dutzend Restaurants und Cafés, in denen es möglich ist, Lebensmittel in Ersatz-Mehrwegbehälter zu bekommen. So kann beispielsweise in mehr als drei Dutzend Tübinger Unternehmen ein Getränk in Recup-Bechern gekauft werden. Nach Angaben des Herstellers wird ein solcher Tiegel während seiner Lebensdauer etwa tausend Einwegtiegel ersetzen. Es ist möglich, Lebensmittel in einer Mehrwegverpackung auch ohne Pfand zu kaufen. Vytal, das auch Dienstleistungen in der Stadt anbietet, bietet eine solche Lösung an. Allerdings muss sich der Kunde über den QR-Code registrieren und das Geschirr innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.

Wer in Tübingen am 1. Januar heiße Pizza kauft, zahlt eine Gebühr für deren Verpackung. Ist die Pizza jedoch kalt und für den späteren Verzehr bestimmt, entfällt die Steuer auf die Verpackung. Die Ausnahme wird jedoch sein, wenn der Verkäufer ein Einwegbesteck mit einer kalten Mahlzeit einpackt. „Wenn bei einem kalten Salat eine Gabel dabei ist, wird diese steuerpflichtig, weil davon ausgegangen wird, dass solche Lebensmittel zum sofortigen Verzehr bestimmt sind“, ergänzte Patzwahl.

Aldrich Sachs

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