Islamische Gesetze gelten für iranische Frauen, die in Deutschland heiraten – 03.05.2022

Islamische Gesetze gelten für iranische Frauen, die in Deutschland heiraten – Der vor fast 100 Jahren unterzeichnete deutsch-persische Freundschaftsvertrag verpflichtet Frauen im Iran, dem deutschen Standesamt die Erlaubnis ihres Vaters zur Eheschließung vorzulegen. Zu überholter und erniedrigender Regulierung gibt es praktisch keine Alternative. Die 28-jährige iranische Studentin Sarah, 28, wollte ihren deutschen Freund in Deutschland heiraten. Als Ausländerin musste sie beim Standesamt ein sogenanntes „Ehefähigkeitszeugnis“ vorlegen, das bescheinigt, dass keine Ehehindernisse bestehen – zum Beispiel, dass sie in ihrem Herkunftsland nicht bereits verheiratet ist.

Diese Anforderung gilt für alle Ausländer, aber in diesem Fall blieb es nicht dabei: „Beim Standesamt teilte man mir mit, dass ich als Iraner auch die Erlaubnis meines Vaters in Form eines Dokuments vorlegen müsse, das auch die Name meines Verlobten“, berichtet Sarah.

Grundlage der Forderung ist der Freundschaftsvertrag von 1929 zwischen dem damaligen Deutschen Reich und dem Reich Persiens. Auf DW-Anfrage erklärte das Bundesjustizministerium: „In Bezug auf den Iran ist das Aufenthaltsabkommen vom 17.02.1929 zu beachten. Die Aufrechterhaltung seiner Gültigkeit für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 11.04.1954 bestätigt .“

Der fragliche Pakt beinhaltet; „In Bezug auf persönliche, familiäre und erbrechtliche Rechte bleiben die Angehörigen eines jeden Staates, auch auf dem Gebiet des anderen, den Bestimmungen der Gesetze ihres Heimatlandes unterworfen.“

Dem männlichen Willen ausgeliefert

Diese „Heimatgesetze“, die iranische Frauen zu unfähigen Staatsbürgern machen, wurden seit der Islamischen Revolution von 1979 kontinuierlich verschärft. Alle Entscheidungen über ihr Leben werden von Männern getroffen: Heiraten, Arbeiten oder Reisen, alles hängt von der Duldung – oder vielmehr Barmherzigkeit – des Vaters ab.

Nach der Heirat übernimmt der Ehemann diese Rolle. Für emanzipierte Frauen wie Sarah, die vor Jahren zum Studieren nach Deutschland gekommen ist, ist es nicht hinnehmbar, dass solche Gesetze auch außerhalb des Iran gelten.

Mitte April schrieb ein anonymer Internetnutzer auf Twitter: „Meine Freundin wollte in Deutschland heiraten, und die Behörden verlangen die Erlaubnis ihres Vaters.“ Der Tweet löste eine Welle der Empörung aus: „Gelten reaktionäre Scharia-Gesetze auch in Deutschland?“ fragte ein User aus dem Iran.

Bereits im Dezember 2021 hatte die Aussage zweier iranischer Frauen in der deutschen Fernsehsendung WDRforyou über ihre Schwierigkeiten mit dem Standesamt für Irritationen und Missverständnisse gesorgt: Bei einer von ihnen musste ihr Bruder die Erlaubnis unterschreiben, da sie dies nicht mehr getan hatte ein Vater, Großvater, noch Onkel am Leben.

Die Last der Eheschließung im Iran

Für Frauen im Iran, die in Deutschland heiraten wollen, ist die Alternative zu diesem demütigenden Verfahren ein mühsamer und oft auch kostspieliger Prozess der Emanzipation. Die bürokratischen und rechtlichen Fallstricke auf dem Weg dorthin sind zahlreich und schwer vorhersehbar.

Ein Beispiel: Das Merkblatt des Freistaates Bayern vom Dezember 2019, in dem die für diesen Vorgang notwendigen Bescheinigungen aufgelistet sind, warnt davor, dass die geltenden Landesvorschriften „die Eheschließung zwischen einem iranischen Muslim und einem Nicht-Muslim verbieten“.

Auch laut Bundesjustizministerium „ist es eine international weit verbreitete Praxis, sich bei eherechtlichen Fragen auf die Staatsangehörigkeit der Ehegatten zu berufen.

Tatsache ist, dass eine in Deutschland geschlossene deutsch-iranische Ehe nicht automatisch im Iran gültig ist. Die Handlung muss bei einer Landesvertretung angemeldet werden, was wiederum der Zustimmung des Brautvaters bedarf. Auch wenn ihr Mann kein Muslim ist, muss sie zum Islam konvertieren. Und schließlich ist in der iranischen Vertretung auf deutschem Boden eine religiöse Zeremonie Pflicht.

Einige iranische Frauen haben kein Interesse daran, dass ihre Partnerschaft von ihrem Herkunftsland anerkannt wird, da verheiratete Frauen dort mit zahlreichen Nachteilen konfrontiert sind: Der Ehemann kann sie daran hindern, den Iran zu verlassen, oder jederzeit die Trennung beantragen, und er erhält automatisch das Sorgerecht. von Kindern.

Zeit, einen veralteten Vertrag zu prüfen

Erwähnenswert ist, dass in dunklen Zeiten auch der Deutsch-Persische Freundschaftsvertrag wohltuend gewirkt hat. Anfang der 1940er Jahre erhielt der iranische Diplomat Abdol-Hossein Sardari nach Verhandlungen mit dem Hauptorganisator der Judenverfolgung und -vernichtung in Deutschland und den besetzten Gebieten, Adolf Eichmann, 500 bis 1.000 deutsche Blankopässe.

In Paris gewährte Sardari diese Pässe iranischen und nicht-iranischen Juden und ihren Familien. Auf diese Weise bewahrte er bis zu 2.000 Menschenleben vor Verfolgung und Vernichtung. Für diese Tat wurde der Diplomat 2004 vom Simon-Wiesenthal-Zentrum geehrt.

Derzeit sitzen trotz des binationalen Paktes mindestens vier deutsche Staatsbürger im Iran fest, als Geiseln für mögliche politische Auseinandersetzungen. „Wir werden diesen Vertrag prüfen“, verspricht der aus Teheran stammende Außenpolitiker und Generalsekretär der Liberaldemokratischen Partei (FDP), Bijan Djir-Sarai, und fügt hinzu: „Überholte Regelungen, die Frauen diskriminieren, müssen abgeschafft werden.“

Autor: Shabnam von Hein

Aldrich Sachs

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