Der Handel mit Leihmüttern und Neugeborenen sollte verboten werden Roman Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der geänderten Fassung, und Gesetz Nr. 40/2009 Slg., kriminell der Codewie geändert, die von MP Ing. präsentiert wurde. Zuzana Ožanová und Prof. JUDr. Helena Valková, CSc. Sie wollen die Erwähnung der Leihmutterschaft aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch streichen und den Besteller einer solchen Dienstleistung kriminalisieren. Ihnen würden laut Entwurf bis zu zehn Jahre Haft drohen.
„Nach tschechischen und ausländischen Erfahrungen ist die Leihmutterschaft auf internationaler Ebene ein profitables Geschäft mit dem Körper der Frau und den daraus geborenen Kindern.“ schrieben die Petenten im erläuternden Bericht. Ihrer Meinung nach gehören die Inakzeptanz des Menschenhandels und die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers zu den kulturellen Säulen der westlichen Zivilisation. „Aus diesem Grund gehen unter anderem Länder wie Deutschland, Österreich oder Frankreich die Leihmutterschaft mit null Toleranz an.“ fügten sie hinzu.
Laut Zuzana Ožanová und Helena Válková wird die aktuelle Erwähnung der Leihmutterschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch als Grund für dessen Toleranz gesehen. Die ursprüngliche Annahme, dass dieses Institut nur als Hilfe zwischen Verwandten in direkter Linie dienen würde, stellte sich als merkwürdig heraus.
Die Autoren begründeten die Novellierung des Strafgesetzbuches damit, dass in einigen Fällen nur noch Leihmütter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen würden, was sie als „äußerst unausgewogen“ empfänden. „Deshalb ist es wünschenswert, die bestehende strafrechtliche Regelung dahingehend zu ergänzen, dass im Fall der Leihmutterschaft die strafrechtliche Ahndung auch und insbesondere den Kunden der Leihmutterschaftsdienstleistung oder andere an diesem Geschäft beteiligte Personen trifft.“ angegeben. Die neue Drohung wäre eine Freiheitsstrafe für „jeden, der eine andere zur Leihmutterschaft veranlasst, verschafft, anstellt, lockt, verführt, transportiert, versteckt, festhält, akzeptiert oder liefert“.
Die tschechische Gesetzgebung regelt die Leihmutterschaft nicht, daher ist sie nicht verboten. In der Tschechischen Republik gebären Schätzungen zufolge jedes Jahr Hunderte von Frauen, die das Kind eines ausländischen Paares austragen.
Quelle: ČTK
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