die 50+1-Regel verstößt nicht gegen die Gesetze des Marktes

Der Bundeskartellamt, das deutsche Kartellamt, bestätigte die 50 + 1 Regel für Fußballimmobilien. Das Gesetz besagt, dass private Investoren nicht mehr als 49% der Kontrolle über einen Club haben dürfen, wodurch verhindert wird, dass einzelne Großinvestoren die volle alleinige Macht über die Entscheidungen des Unternehmens haben.

Der Bundesliga er habe die Regulierungsbehörde um ein Gutachten gebeten, um festzustellen, ob die Regelung gegen das Recht des freien Wettbewerbs verstoße. „Die 50+1-Politik der Sportwelt greift nicht in die Gesetze zum freien Wettbewerb ein“ er hat erklärt Andreas Mundt, Präsident des deutschen Kartellamts.

„Allerdings muss die DFL (Deutscher Fußball-Bund) dafür sorgen, dass die Regel für alle Vereine einheitlich angewendet wird“, fügte er noch einmal hinzu. Die Ziele der Ausgewogenheit im Wettbewerb und der Identifikation im Verein, die zur Gesetzesformulierung führten, wurden von Mundt als „legitim“ angesehen.

In jedem Fall gibt es Ausnahmen von der Regel, etwa Firmen im Besitz einiger Fabriken wie Bayer Leverkusen (Bayer, Pharma) und der VfL Wolfsburg (Volkswagen). Wenn ein Investor seit mehr als 20 Jahren am Club beteiligt ist, kann er grundsätzlich eine Ausnahme von der 50+1-Regel beantragen.

Aldrich Sachs

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