Deutschland wird ausländischen Lkw-Fahrern noch nicht vorschreiben, den lokalen Mindestlohn von 8,50 Euro (235 Kronen) pro Stunde zu erhalten, wenn sie auf deutschem Staatsgebiet fahren. Transporteure aus Tschechien, Polen und anderen Ländern protestierten gegen die Auslegung des Bundesarbeitsministeriums, dass der Mindestlohn auch für Fahrer im Transitverkehr gelte.
„Minister Dobrindt bestätigte, dass derzeit von deutscher Seite keine Transitkontrollen durchgeführt werden. Wir waren uns einig, dass Transit nicht nur Transit durch Deutschland von Grenze zu Grenze ist, sondern auch die Hamburger Grenze für Waren bedeutet, die auf dem Wasserweg weitergeführt werden“, sagte er Der tschechische Verkehrsminister Dan Ťok nach dem Treffen mit seinem deutschen Amtskollegen Alexander Dobrindt.
„Gleichzeitig habe ich die Meinung geäußert, dass das ganze Verfahren sehr bürokratisch ist, weil es sehr viel Ausfüllen von Papieren und Formularen erfordert, die nur auf Deutsch sind“, sagte Ťok. Auch Dobrindt hält den bürokratischen Aufwand für übertrieben, die Bundesregierung versuche angeblich, den gesamten Prozess zu vereinfachen. „(Dobrindt) bestätigte, dass Deutschlands Interesse nicht darin besteht, den Transport und den freien Warenverkehr zu behindern“, sagte Ťok.
Ein deutscher Lohn für alle
Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland der pauschale Mindestlohn. Das Bundesarbeitsministerium legt das Gesetz zur Einführung des Mindestlohns so aus, dass allen Arbeitnehmern während ihrer Tätigkeit in Deutschland 8,50 Euro pro Stunde zustehen. Laut Arbeitsministerium sollen alle Unternehmen, die Lkw mit Waren nach Deutschland schicken, den Behörden vorher mitteilen, wann welcher Fahrer deutsches Staatsgebiet durchfährt. Gleichzeitig sollen Autofahrer einen Nachweis haben, dass ihnen ihr Arbeitgeber 8,50 Euro pro Stunde für das Fahren in Deutschland zahlt. Die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmung obliegt der Zollverwaltung.
Entgegen der Auslegung des Bundesarbeitsministeriums Träger in der Tschechischen Republik durchführen, in Polen oder im Baltikum. Demnach greife die Regelung rechtswidrig in Arbeitsverhältnisse in Drittstaaten ein und Deutschland verstoße damit gegen das europäische Freizügigkeitsprinzip. In einem Versuch, die umstrittene Auslegung des deutschen Mindestlohngesetzes aufzuheben, wandte sich Polen auch an die Europäische Kommission.
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