Deutschland will Erdbebenüberlebenden in der Türkei Visa ausstellen

Die Bundesregierung will Visa-Beschränkungen für Erdbeben-Überlebende in der Türkei und Syrien lockern, die Angehörige in Deutschland haben und verletzt oder von Obdachlosigkeit bedroht sind.

„Hier geht es darum, Bedürftigen zu helfen. Wir wollen es türkischen oder syrischen Familien in Deutschland ermöglichen, ihre Angehörigen aus den Katastrophengebieten nachzuholen“, twitterte Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Sonntag.

„Hier können sie Unterkunft und medizinische Versorgung bekommen“, fügte Faeser hinzu. „Mit regulären Visa, die schnell ausgestellt werden und drei Monate gültig sind.“

Es werden jedoch nicht alle Visabestimmungen abgeschafft. Antragsteller müssen einen gültigen Reisepass haben, was für diejenigen, die vor eingestürzten Gebäuden fliehen, wahrscheinlich ein Stolperstein ist.

Millionen von Menschen in Deutschland haben türkische Wurzeln, seit Westdeutschland vor mehr als 60 Jahren „Gastarbeiter“ aus der Türkei und anderen Ländern anwarb, um bei der wirtschaftlichen Entwicklung zu helfen.

In jüngerer Zeit kamen Hunderttausende syrische Flüchtlinge wegen des Bürgerkriegs in ihrem Land auf der Suche nach Zuflucht nach Deutschland.

Türkische und syrische Einwanderer in Deutschland suchen humanitäre Hilfe und senden Spenden. In den letzten Tagen ist der Ruf laut geworden, dass die Bundesregierung ihnen erlaubt, ihre Angehörigen in die vom Erdbeben verwüsteten Regionen zu bringen.

Die Bundesregierung kündigte an, die Beschränkungen für die Erlangung von Visa – ein oft starres und bürokratisches Verfahren – zu lockern. Er fügte hinzu, dass das Außenministerium sein Personal in der Türkei bereits aufgestockt und die Ressourcen der dortigen Visaausstellungszentren gestärkt habe.

Erdbebenopfer, die nach Deutschland kommen und ein Visum für drei Monate beantragen wollen, müssen nachweisen, dass sie nahe Verwandte haben, die Staatsbürger oder ständige Einwohner Deutschlands sind, berichtete die Nachrichtenagentur dpa.

Die Gastfamilie muss eine schriftliche Zusage abgeben, dass sie für die Kosten und die eventuelle Ausreise des Flüchtlings aufkommt.

Berthold Baumann

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