Die deutschen Behörden beschlossen, den Lockdown bis zum 14. Februar zu verlängern. Zuerst verhängte das Land im Dezember einen Lockdown, dann wurde der Lockdown bis zum 31. Januar verlängert. Jetzt wurde eine weitere Entscheidung getroffen. Auch auf unsere westlichen Nachbarn warten weitere Veränderungen. Zunächst müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ermöglichen, von zu Hause aus zu arbeiten, sofern die Bedingungen dies zulassen. Bis mindestens zum 15. März soll das Arbeiten von zu Hause aus möglich sein. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern medizinische Masken zur Verfügung stellen, wenn sie dennoch ins Büro oder in die Fabrik kommen müssen. Die Pflicht zum Tragen medizinischer oder FFP2-Masken gilt auch für alle Deutschen im öffentlichen Raum, etwa in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies bedeutet das Ende handgefertigter Stoffmasken.
Private Zusammenkünfte zwischen Mitgliedern desselben Haushaltes und einer Person, die nicht im selben Haushalt lebt, sind weiterhin gestattet. Auch Schulen und Kindergärten bleiben bis zum 14. Februar geschlossen. Ein Voll-Lockdown gilt auch für Restaurants, Kneipen, Theater, Opernhäuser und den Einzelhandel. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Nach wie vor gilt ein Bewegungsverbot zwischen 22:00 und 6:00 Uhr und Aktivitäten im Freien sind nur innerhalb einer 15-Kilometer-Zone um den Wohnort erlaubt.
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