Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verhängung finanzieller Sanktionen gegen soziale Netzwerke vorgelegt, die die Veröffentlichung von Hassreden oder Falschmeldungen (sog Fake-News)🇧🇷 bemerke diesen dienstag Finanzzeiten 🇧🇷FT🇧🇷
Dieser Berliner Vorschlag, der Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro vorsieht, ist offenbar die härteste Maßnahme, die ein europäisches Land gegen Unternehmen vorschlägt, die soziale Netzwerke besitzen, die als Plattform zur Verbreitung von Nachrichten dienen, wie etwa Twitter oder Facebook.
Bundesjustizminister Heiko Maas verteidigte, dass soziale Netzwerke nicht genug tun, um alle im Internet geteilten rassistischen und diffamierenden Inhalte zu löschen. „Es werden nur sehr wenige illegale Inhalte entfernt und sie werden nicht schnell genug entfernt“, sagte er gegenüber Reportern, zitiert von der FT🇧🇷 „Das größte Problem ist und bleibt, dass Netzwerke die Beschwerden ihrer Nutzer nicht ernst genug nehmen“, betonte er.
Das vorgeschlagene Gesetz konzentriert sich insbesondere auf Hassreden, die sich seit Beginn der Politik der offenen Tür gegenüber Flüchtlingen durch Bundeskanzlerin Angela Merkel in ganz Deutschland verbreitet haben und in einem Wahljahr an Bedeutung gewinnen. Maas sagt jedoch, dass die Gesetzgebung besonderes Augenmerk auf das Teilen von Falschnachrichten legt, insbesondere auf verleumderische und verleumderische Nachrichten.
Konkret sieht der zu genehmigende Vorschlag vor, dass Unternehmen, die soziale Netzwerke besitzen, den Nutzern ein „leicht erkennbares, sofort zugängliches und jederzeit verfügbares“ Beschwerderegister über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen. rassistische oder hasserfüllte Aufstachelung dauert nicht länger als 24 Stunden. Dies gilt für naheliegende Fälle wie: „Alle Juden müssen vergast werden“, nach dem Vorbild des deutschen Justizministers. In weniger eklatanten Fällen kann die Frist auf sieben Tage verlängert werden.
Die Höhe der Bußgelder zeigt die Ernsthaftigkeit und Härte, mit der Deutschland dieser Situation begegnen will. Soziale Netzwerke, die eingegangene Beschwerden nicht effektiv bearbeiten oder rechtswidrige Inhalte nicht beseitigen, können mit einer Geldstrafe von bis zu 50 Millionen Euro geahndet werden. Für die Bearbeitung von Beschwerden verantwortliche natürliche Personen können mit Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro belegt werden.
Maas zitierte eine Studie der deutschen Jugendschutzorganisation Jugendschtuz, wonach Twitter 1 % der geteilten illegalen Inhalte und Facebook 39 % entfernte, während der Prozentsatz im vergangenen Jahr bei 46 % lag. Auf YouTube wurden 90 % der gemeldeten Shares gelöscht.
Das Thema Fake News erlangte nach den US-Präsidentschaftswahlen im November, die Donald Trump gewann, besondere Bedeutung, wobei mehrere Analysten zu dem Schluss kamen, dass die Verbreitung und Verbreitung dieser Art von Gerüchten zum endgültigen Ergebnis des Wahlrechts beigetragen hat. Deshalb will die Regierung zu einem Zeitpunkt, an dem Wahlen in Deutschland bevorstehen, eine ähnliche Situation verhindern.
Auch in Frankreich, das sich auf die Wahl eines neuen Präsidenten vorbereitet, haben Facebook und Google mehrere Initiativen gestartet, um die Verbreitung von Falschmeldungen zu verringern, und sich zu diesem Zweck mit den französischen Medien zusammengetan. Im Januar dieses Jahres, diese Plattformen online versprach, gegen Fake News vorzugehen.
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