„Das Verfahren erfüllt uns mit Sorge.“ Das deutsche Ministerium reagiert auf die Beschwerde Polens

„Wir warten auf deutsche Lastwagen, die in den kommenden Tagen nach Polen einfahren und den Müll spektakulär einsammeln“, sagte Umwelt- und Klimaministerin Anna Moskwa auf einer Pressekonferenz.

Illegale Transporte „erfüllen uns mit Sorge“

Auf Fragen von money.pl betont das Bundesumweltministerium (BMUV), dass ihm die Beschwerde nur aus Medienberichten bekannt sei, da das offizielle Dokument noch nicht beim Ministerium eingegangen sei. Daher kann er es zum jetzigen Zeitpunkt nicht sachlich beurteilen. Er erinnert auch daran, dass die EG gemäß den EU-Verträgen nun drei Monate Zeit hat, ihre Stellungnahme zu diesem Thema abzugeben.

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Allerdings bereitet uns beim BMUV die Tatsache, dass illegal Abfälle aus Deutschland verschifft werden, Sorgen. Gemäß der Koalitionsvereinbarung hat sich Bundesumweltministerin Steffi Lemke dazu verpflichtet, die Prävention illegaler Abfallverbringungen in der EU zu verbessern – Christopher Stolzenberg, Sprecher des Umweltministeriums, beantwortet die Fragen von money.pl.

Gleichzeitig betont er, dass die Bundesregierung jedoch die in der Verfassung des Bundeslandes verankerten Kompetenzen respektieren müsse. Demnach ist der Bund für Gesetzgebungs- und Gesetzgebungsangelegenheiten zuständig. Für die Durchsetzung des bestehenden Rechts sind die Länder zuständig.

Das Ministerium wird auf EU-Ebene zu Veränderungen aufrufen

Das BMUV kündigt außerdem an, sich auf EU-Ebene für eine verbesserte Regelung der Abfallverbringung einzusetzen. Das deutsche Ministerium wird eine Änderung der entsprechenden EU-Verordnung anstreben.

– Nur eine EU-weite Regelung kann die Durchsetzung von Vorschriften verbessern und die Wirksamkeit der Ermittlungsarbeit der Behörden steigern, z. B. durch digitalisierte Verfahren – erklärt unser Gesprächspartner.

Der Beauftragte betont, dass Ermittlungsfragen und eine mögliche Rücknahmeanordnung von Abfällen im Falle einer illegalen Ausfuhr von Abfällen aus Deutschland nach Polen in der Zuständigkeit der Länder liegen. Ihre Behörden verfügen möglicherweise auch über detailliertere Informationen über die Praxis.

Obwohl das BMUV nicht an konkreten Verfahren beteiligt ist, Uns ist bekannt, dass in einem Fall ein Bundesland den Rücktransport illegal verbrachter Abfälle angeordnet hat – bemerkt Christopher Stolzenberg.

Polen fordert Abfallexport

Die EK hat drei Monate Zeit, um zu diesem Thema Stellung zu nehmen, muss jedoch zunächst beiden Parteien Gelegenheit zur mündlichen und schriftlichen Stellungnahme geben. Wenn die Europäische Kommission jedoch die Dreimonatsfrist nicht einhält, hindert den klagenden Staat nichts daran, sich direkt an den EuGH zu wenden.

Warschau hofft, dass die Kommission unsere Nachbarn zum Handeln in Bezug auf in Polen gelagerte Abfälle auffordert.

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Karla Bergmann

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