Zwischen Schlafzimmer und Büro gerutscht und in Deutschland „Arbeitsunfall“ erlitten – Beobachter

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Ein Deutscher, der beim Umzug von seinem Schlafzimmer in ein anderes Zimmer im Haus, dem Büro, zu Hause ausgerutscht ist und sich dabei den Rücken verletzt hat, kann von der Versicherung für einen Arbeitsunfall ersetzt werden. Ein Gericht entschied, dass die „Fahrt“ von wenigen Metern als Fahrt zur Arbeit angesehen werden könne, wie mit einem Zug oder Bus.

Auf der Reise zwischen Schlafzimmer und Büro, die sich im Erdgeschoss des Hauses des Opfers befindet, erklärt The Guardian, der Mann sei auf einer die beiden Räume verbindenden Wendeltreppe ausgerutscht und das Bundessozialgericht habe den Sturz als Arbeitsunfall gewertet.

Ausschlaggebend für die Entscheidung war, nachgewiesen zu haben, dass der Mann nicht die Gewohnheit hatte, zu frühstücken. Sowie? Wenn die Person nach Angaben des Gerichts das Büro betreten hatte, dann in die Küche gegangen war, um beispielsweise eine Schüssel Müsli zu holen, und in das Büro zurückgekehrt war, ein Sturz auf dem Heimweg gilt nicht mehr als Arbeitsunfall weil der Mann laut Gericht nicht mehr zur Arbeit pendeln würde – was nur gültig beim ersten Gang zum Büro.

Da die Unfallversicherung nur die Fahrt zum Arbeitsort abdeckt, ging der Richter davon aus, dass der Sturz des Mannes bei der ersten Fahrt eingetreten ist und kann eine Deckung durch die Versicherung verlangen.

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Wenn die abgedeckte Aktivität [pelo seguro] in der Wohnung des Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt wird, besteht Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit beim Arbeitgeber“, so das Bundessozialgericht.

Hatten bereits zwei Vorinstanzen zugunsten des Versicherers entschieden, so hat das Bundesgericht nun zugunsten des Arbeitnehmers entschieden.

Aldrich Sachs

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