Die Regierung wird einen Änderungsantrag diskutieren, der landwirtschaftliche Flächen höchster Qualität vor der Entwicklung schützen soll

Landwirtschaftliche Flächen höchster Qualität sollten nicht mehr für den Bau großer Logistik- und Einkaufszentren oder Photovoltaikkraftwerke genutzt werden. Es folgt von Änderungen des Gesetzes zum Schutz des Agrarlandfonds, mit dem sich die Regierung am Mittwoch befassen soll. Die Novelle soll auch zur Einführung der sogenannten Agrovoltaik beitragen, deren konkrete Ausgestaltung durch eine Durchführungsverordnung geregelt werden soll, die vom Umweltministerium (MŽP) gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium erstellt wird.

Die ertragreichsten landwirtschaftlichen Flächen in der Tschechischen Republik werden nach der sogenannten zertifizierten Bodenökologieeinheit in die erste und zweite Schutzklasse eingestuft. Aufgrund der Novelle würde das Verbot der Errichtung von Gewerbe- und Logistikzentren mit einer Fläche von mehr als einem Hektar sowie von Photovoltaikanlagen genau auf dieser Art von Grundstücken gelten. Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie sollten ausschließlich auf landwirtschaftlichen Flächen als Agrovoltaik errichtet werden.

Sollte der Raumordnungsplan künftig die Nutzung von Grundstücken höchster Qualität, beispielsweise für den Bau von Lagerhallen, vorsehen, müsste innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Novelle eine Baugenehmigung für dieses Vorhaben erteilt werden. Mit der Übergangsregelung soll bereits jetzt die Entnahme von Flächen aus dem Agrarflächenfonds ermöglicht werden. Nach Ablauf der Frist sollen für diese Vorhaben Grundstücke erster und zweiter Klasse nicht mehr aus dem Fonds entnommen werden können, auch wenn sie im Raumordnungsplan für Handels- oder Lagerzwecke vorgesehen waren.

So ist das Ministerium für Regionalentwicklung beispielsweise nicht mit dem Verbot des Baus großer Gewerbe- und Logistikzentren einverstanden, wonach das Gesetz lokale Besonderheiten nicht berücksichtigt und so die Entwicklung der Kommunen einschränken würde. Nach Angaben des Innenministeriums schränkt die Änderung den Bau kleinerer Geschäfte oder lokaler Lagerhäuser nicht ein. Es folgt von Siedlung Kommentare zur Änderung.

Agrovoltaik funktioniert wie Photovoltaik, mit der normalerweise Landwirtschaft betrieben wird. Auf Dauerkulturen, also über Weinbergen, Hopfenplantagen oder Obstgärten, könnten Strukturen mit Solarpaneelen installiert werden, unter denen landwirtschaftliche Flächen weiterhin genutzt werden. Dort sind die Pflanzen resistenter gegen Beschattung und intensive landwirtschaftliche Arbeit ist nicht erforderlich. Derzeit wird Agrovoltaik beispielsweise in Italien und Deutschland installiert.

Gleichzeitig würde die Novelle Landschaftselemente, beispielsweise Baumgruppen, Baumreihen oder Feuchtgebiete, neu als Teil der landwirtschaftlichen Fläche definieren, auf der sie sich befinden. Nach Angaben des Ministeriums würde dadurch die Artenvielfalt der Landschaft geschützt.


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Katrin Taube

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