Null Toleranz für Leihmutterschaft. Verantwortlich seien laut ANO die Kunden

Der Handel mit Leihmüttern und Neugeborenen sollte verboten werden Roman, der von den Abgeordneten der Oppositionsbewegung ANO Zuzana Ožanová und Helena Válková vorgestellt wurde. Sie wollen die Erwähnung der Leihmutterschaft aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch streichen und den Besteller einer solchen Dienstleistung kriminalisieren. Ihnen würden laut Entwurf bis zu zehn Jahre Haft drohen.

„Nach tschechischen und ausländischen Erfahrungen ist die Leihmutterschaft auf internationaler Ebene ein profitables Geschäft mit dem Körper der Frau und den daraus geborenen Kindern“, schrieben die Moderatoren im erläuternden Bericht. Ihrer Meinung nach gehören die Inakzeptanz des Menschenhandels und die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers zu den kulturellen Säulen der westlichen Zivilisation. „Aus diesem Grund gehen unter anderem Länder wie Deutschland, Österreich oder Frankreich die Leihmutterschaft mit Nulltoleranz an“, fügten sie hinzu.

Laut Ožanová und Válková wird die aktuelle Erwähnung der Leihmutterschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch als Grund für dessen Duldung gesehen. Die ursprüngliche Annahme, dass dieses Institut nur als Hilfe zwischen Verwandten in direkter Linie dienen würde, stellte sich als merkwürdig heraus.

Die Autoren begründeten die Novellierung des Strafgesetzbuches damit, dass in einigen Fällen nur noch Leihmütter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen würden, was sie als „äußerst unausgewogen“ empfanden. „Deshalb ist es wünschenswert, die bestehende strafrechtliche Regelung dahingehend zu ergänzen, dass im Fall der Leihmutterschaft die strafrechtliche Ahndung auch und insbesondere den Kunden der Leihmutterschaftsdienstleistung oder andere an diesem Geschäft beteiligte Personen trifft“, so die Bundesanwaltschaft genannt. Die neue Bedrohung wäre eine Inhaftierung für „jeden, der einen anderen dazu verleitet, verhandelt, anstellt, lockt, verführt, transportiert, versteckt, festhält, akzeptiert oder liefert, um ihn als Leihmutter zu verwenden“.

Die tschechische Gesetzgebung regelt die Leihmutterschaft nicht, daher ist sie nicht verboten. In der Tschechischen Republik bringen Schätzungen zufolge jedes Jahr Hunderte von Frauen ein ausländisches Paar zur Welt.

Katrin Taube

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