- – Unsere Vierbeiner werden auch nach dem Ende der neunjährigen Dienstzeit entsprechend betreut. Es wird den Tieren von der Elternhaftanstalt zur Verfügung gestellt – kommentierte die Einführung des neuen Gesetzes, Stellvertretender Justizminister Michał Woś
- Laut dem Politiker der Solidarna Polska müssen Hundehalter weder Futter noch Medikamente für Tiere selbst finanzieren
- 129 Hunde arbeiten im polnischen Gefängnisdienst, davon 23 Streifen- und Verteidigungshunde und 106 Spezialhunde, die für die Suche nach Drogen ausgebildet sind
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„Die Verordnung sieht eine ganze Reihe von Annehmlichkeiten vor, mit dem Hauptziel, dass Diensthunde auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst, wenn sie in den Ruhestand gehen, weiterhin in der Obhut der Justizvollzugsanstalten und in der Regel deren Vormund bleiben“ – sagte Justizminister Zbigniew Ziobro.
– Die bisherige Praxis zeigt das fast 100 Prozent, also 98 Prozent. Fällen sind die Halter, die bisher mit Diensthunden gearbeitet haben, immer noch ihre Halter. Diese zwei Prozent der Fälle seien ganz besondere, außergewöhnliche Umstände, wenn sich dann meist andere Beamte oder andere Einrichtungen, die sich um die Tiere kümmern, um diese Hunde kümmern können, erklärte der stellvertretende Justizminister.
Er betonte, dass die Verordnung detailliert alles festschreibe, was einem Hund im Dienst zusteht, der im Gefängnisdienst „wichtige Funktionen erfüllt“.
– Zuallererst helfen sie uns bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität. Sie entdecken Drogen in Paketen, in Transporten, die in Haftanstalten entlassen werden – berichtete Michał Woś.
Gen. Kitliński: Die Arbeit unserer Haustiere wird geschätzt
Der Generaldirektor des Gefängnisdienstes, General Jacek Kitliński, sagte, dass 129 Hunde im Gefängnisdienst arbeiten, darunter 23 Streifen- und Verteidigungshunde und 106 Spezialhunde, die für die Suche nach Drogen ausgebildet wurden.
– Jahre später haben wir eine Regelung, die unseren vierbeinigen Offizieren einen menschenwürdigen Ruhestand sichert. Ihre Arbeit, die sich unter anderem auf die Drogendetektion bezieht, wurde geschätzt – betont Gen. Jacek Kitliński.
Im Gefängnisdienst dienen nicht nur Deutsche oder Belgische Schäferhunde, sondern auch kleinere Hunde – Terrier, Beagles und Cocker – Spaniels.
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