ZUS hat seine Meinung geändert. Er gab mehr Zeit, einen Antrag auf Rückerstattung der Überzahlung einzureichen

– Aufgrund zahlreicher Anfragen von Unternehmern hat ZUS das Gesundheitsministerium um eine detaillierte Auslegung einiger Vorschriften gebeten. Das Ministerium gab grünes Licht für eine Fristverlängerung. Dadurch haben Unternehmer noch einige Tage Zeit, einen Antrag auf Rückerstattung der Überzahlung zu stellen – informierte den Präsidenten der Sozialversicherungsanstalt, Prof. Gertruda Uścińska.

Ein Unternehmen führen können bis einschließlich 5. Juni einen Antrag auf Rückerstattung zu viel gezahlter Krankenversicherungsbeiträge stellen. Wer hat Anspruch darauf?

ZUS weist darauf hin, dass gemäß den Vorschriften, wenn sich bei der jährlichen Abrechnung der Krankenversicherungsbeiträge herausstellt, dass: Wurde ein höherer Betrag als der vereinbarte Betrag gezahlt, hat der Zahler Anspruch auf Rückerstattung.

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Ein Antrag auf Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge besteht bei PUE ZUS nicht. Was zu tun?

Ein Antrag auf Rückerstattung einer Überzahlung sollte automatisch im Profil des Zahlers auf der Plattform für elektronische Dienste der Sozialversicherungsanstalt erstellt werden. Sie finden es im Bereich „Dokumente und News, Arbeitsdokumente“.

Allerdings kann man dem System nicht blind vertrauen – das vorbereitete Dokument muss geprüft, dann unterschrieben und an ZUS gesendet werden. ZUS überweist die Überzahlung auf das beim Beitragszahler hinterlegte Bankkonto. Und das wird spätestens am 3. August geschehen.

Was passiert, wenn die jährliche Abrechnung zu einer Überzahlung führt und in PUE ZUS kein Antrag generiert wird? In einer solchen Situation kann der Zahler es selbst vorbereitendurch Auswahl der RAS-R-Anwendung aus der Liste der verfügbaren Dokumente im Abschnitt Arbeitsdokumente.

Das Schreiben sollte dann unter Angabe des Erstattungsbetrags, der sich aus der Jahresabrechnung ergibt, ausgefüllt werden. Dies ist der Betrag aus Position 27 im Block XII ZUS DRA/III.F ZUS RCA. ZUS empfiehlt Unternehmern zudem zu prüfen, ob die im Antrag angegebene Bankkontonummer korrekt ist. Wenn nicht, muss es manuell eingegeben werden.

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Quelle:

BREI

Karla Bergmann

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