Zugverspätungen oder nicht funktionierendes WLAN: Entschädigungsansprüche haben besondere Regeln | Firma | Nachrichten | Olmützer Klatsch

Bahnreisende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung, nicht nur für die Verspätung der Verbindung, sondern auch für eine nicht funktionierende WLAN-Verbindung oder Klimaanlage. Die Gewährung einer Entschädigung erfolgt jedoch nicht automatisch, und die Passagiere müssen mehrere Anforderungen erfüllen.

Wenn beispielsweise ein Zug während einer Pendelstrecke oder einer einmaligen Fahrt Verspätung hat, können sich die Fahrgäste an den Beförderer wenden, um eine Entschädigung zu erhalten. Die Fahrgastrechte im Schienenverkehr werden durch eine europäische Verordnung geregelt. Nicht nur die Verspätungszeit ist entscheidend, sondern auch der Preis des Tickets. „Beträgt die Verspätung mehr als 60 Minuten, erreicht aber gleichzeitig nicht 120 Minuten, so hat der Fahrgast Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises. Beträgt die Verspätung mehr als 120 Minuten, ist es die Hälfte des Preises.“ sagt der Direktor der Verbraucherorganisation dTest in einer Pressemitteilung Eduarda Hekšova.

Für über das Internet gekaufte Tickets muss außerdem die Bedingung eines Mindestwerts von mindestens 100 Kronen erfüllt sein. Die Entschädigung muss so schnell wie möglich beantragt werden, am besten sofort am Schalter. „Achten Sie auch auf andere Einschränkungen. Das Recht auf Entschädigung kann beispielsweise nicht geltend gemacht werden, wenn der Fahrgast bereits zum Zeitpunkt des Ticketkaufs von der Verspätung wusste. Oder wenn ihm beispielsweise der Beförderer eine alternative Route angeboten hat, aber er hat es nicht benutzt.“ weist auf Hekšová hin.

České dráhy löst als Betreiber von Regionalverbindungen in der Region Olmütz Toiletten-, Klimaanlagen-, Rolltreppen- und andere Probleme. Die Probleme betreffen die Stadler-Sets, die vom Spediteur in Deutschland und der Slowakei gebraucht gekauft wurden, vergangen sind oder noch…

České dráhy hat in letzter Zeit auch mit Komplikationen zu kämpfen, wenn modernisierte Züge in Betrieb genommen werden, einige Teile der Ausrüstung funktionieren möglicherweise nicht für den Komfort der Fahrgäste. „Verbraucher beschweren sich auch oft über die Nichtlieferung des bestellten – oder versprochenen – Service. Bei einigen Carriern gibt es häufig Beschwerden über fehlenden Service, nicht funktionierendes WLAN, nicht funktionierende Klimaanlage im Sommer Funktionsheizung im Winter“, Lieferungen Jaroslav Švehla von dTest.

Die nationale Fluggesellschaft wirbt bei Lieferanten mit Mängeln, zum Beispiel kann die Öffentlichkeit laut der Website der Tschechischen Bahn eine einmalige Entschädigung in Form eines Rabatts von 30 Kronen auf ihren nächsten Einkauf für fehlendes WLAN erhalten. „Diese wird auf Anfrage direkt im Zug vom Schaffner des jeweiligen Zuges ausgestellt. Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie ein gültiges Dokument vorweisen, und außerdem muss es sich um einen Zug einer bestimmten höheren Kategorie handeln.“ bemerkte Jaroslav Švehla.

Ist in Zügen des internationalen Verkehrs der Temperaturkomfort aufgrund einer gestörten Klimaanlage, Heizung oder Lüftung nicht gewährleistet und wurde dem Fahrgast keine Möglichkeit gegeben, sich in einen anderen Teil der Garnitur mit funktionierenden Einrichtungen zu begeben, so hat er ebenfalls Anspruch auf Entschädigung.

Wurde die Beschwerde nicht zur Zufriedenheit des Fahrgastes gelöst, kann er sich an spezialisierte Einrichtungen wenden. „Man kann sich an unsere Verbraucherzentrale oder unseren Service VašeStížnosti.cz oder an die tschechische Handelsinspektion wenden. Im Falle eines ausländischen Spediteurs ist das Europäische Verbraucherzentrum für die Bearbeitung von Beschwerden zuständig.“ schließt dTest-Direktorin Hekšová.

Katrin Taube

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