Nachrichten aus Deutschland – Zahnbehandlung in Deutschland. Ob professionelle Zahnreinigung, Füllung oder Zahnersatz, die Kosten für einen Zahnarztbesuch können sich schnell summieren. Deshalb ist es gut zu wissen, was Ihre gesetzliche Krankenversicherung abdeckt. Hier erfahren Sie, was die Krankenkasse bezahlt, Sie müssen es selbst bezahlen
Überprüfen: Krankheitskosten in Ihrer Steuererklärung. Auf diese Weise erhalten Sie zusätzliches Geld zurück
Zahnbehandlung in Deutschland
Viele Menschen müssen beim Zahnarztbesuch für Zahnreinigungen oder Backenzahnfüllungen aus Kunststoff bezahlen. Das liegt oft daran, dass sie nicht ausreichend informiert sind, hat eine Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen herausgefunden. Allerdings müssen Zahnärzte auch auf andere Behandlungsmöglichkeiten hinweisen, die privat bezahlt werden müssen. Zum Beispiel Krankenversicherungsleistungen, die für gesetzlich Versicherte kostenlos sind.
Das zahlt die Krankenkasse, dafür müssen Sie selbst aufkommen
- Füllungen: Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf Kündigung ohne Zuzahlung. Dies gilt für Amalgam (Quecksilbergemisch) im hinteren Augenabschnitt und Komposit (Kunststoff) im vorderen Augenabschnitt. Egal, ob sie von der Krankenkasse oder privat bezahlt werden. Weist die Füllung Mängel auf, die der Patient nicht zu vertreten hat, muss der Zahnarzt sie kostenlos reparieren oder ersetzen. Diese sogenannte Gewährleistungspflicht gilt für zwei Jahre – auch für Prothesen.
- Zahnersatz: Auch Zahnersatz kann teuer sein. Deshalb rät die Verbraucherzentrale: Wenn Sie einen Zahnersatz, eine Brücke oder eine Krone benötigen, sollten Sie sich drei Lösungen zulegen: günstig, mittel und teuer.
Der günstigste Preis ist derjenige für die sogenannte Regelpflege. Aber Achtung: Auch dafür müssen Sie etwas bezahlen, denn die Krankenkasse gibt nur 60 Prozent Zuschuss. Wenn Sie in Ihrem Bonusbuch gute Aufzeichnungen geführt haben, also nachweisen können, dass Sie sich regelmäßigen Kontrolluntersuchungen unterziehen, können Sie sogar damit rechnen 75 %. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie über ein geringes Einkommen verfügen, etwa weil Sie BAföG oder Sozialhilfe beziehen, können Sie einen Antrag stellen. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse auf Antrag die Kosten für die Regelversorgung in voller Höhe.
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Wie wäre es mit rein präventiven Besuchen?
Zweimal im Jahr können Sie Ihre Zähne kostenlos beim Zahnarzt untersuchen lassen. Hierbei handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Einmal im Jahr wird Zahnstein auch von der Krankenkasse entfernt.
Eine gründlichere Zahnreinigung, die professionell durchgeführt wird, ist keine Krankenkassenleistung, viele Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten. Sie liegen in der Regel zwischen 80 und 120 Euro.
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Quelle: chip.dePolskiObserwator.de
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