Was muss ein künftiger Rentner tun, um seine erste Rente zu erhalten?

Sich niederlassen – Was muss der künftige Rentner tun, bevor die erste Leistung ausbezahlt wird? Kannst du dich einfach über Nacht zurückziehen? Nein, obwohl viele so denken. Zukünftige Rentner haben viel zu tun, bevor das erste Geld im Ruhestand auf ihr Konto fließt. Hier sind 7 Dinge, die Sie im Voraus erledigen sollten.
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1. Geben Sie Ihr Rentenkonto an

Jeder, der in den Ruhestand gehen möchte, stellt sich wahrscheinlich die Frage, ob er es sich finanziell leisten kann, seinen Job zu kündigen und ab wann die Rentenordnung einen solchen Ausstieg zulässt. Letzteres ist altersabhängig. Der früheste Anspruch auf eine Altersrente wird in der Regel im Alter von 63 Jahren gewährt. Der erste dieser Faktoren steht in engem Zusammenhang mit der Höhe der Altersrente. Diese Auskunft erteilt in den meisten Fällen die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) in Berlin.

Alle drei Jahre ab dem 55. Lebensjahr übermittelt der DRV den gesetzlich Versicherten die sogenannte Rentenauskunft. Sie sagt Ihnen, wann Sie in Rente gehen können und unter welchen Bedingungen. Der Brief enthält auch Ihre Versicherungshistorie. Dies sind die Zeiten, die auf die Rente angerechnet werden.

Angehende Rentner sollten ihre Unterlagen prüfen, um die Lücken durch Vorlage von Zeugnissen oder anderen Nachweisen füllen zu können. Je länger man mit einer Aufklärung warte, „desto größer wird der Beweisaufwand“, sagt Silke Pottin vom DRV. Es ist wichtig, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Mindestens ein Jahr vor Beginn eines neuen Lebensabschnitts ist eine Kontoprüfung und Beratung ratsam. So bleibt Zeit, um die Lücken zu füllen.

2. Rentenberechnungsordnung

Auf Antrag künftiger Rentner berechnet der Versicherungsträger die ungefähre Höhe der Rente. Grundlage hierfür sind die in der Kontoerklärung dokumentierten Pensionierungszeiten.

Pottin rät jedem, sich vor einer Bewerbung beraten zu lassen. Zum Beispiel zu den Abzügen bei vorzeitigem Rentenbeginn, zu möglichen Entschädigungen und Steuerabzügen. Ein weiteres Thema können im Ausland erworbene Ruhestandszeiten sein. Als Ergebnis erhalten wir eine Bruttorente. Davon werden Beiträge für Krankenversicherung und Pflege sowie ggf. Steuern abgezogen.

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3. Überprüfung Ihrer finanziellen Situation

Gleichzeitig gleichen potenzielle Rentner ihre Finanzen aus. Welche Kosten kommen in Zukunft auf sie zu? Welche in naher Zukunft? Neben Rente, Sparen, Lebensversicherung, Riester-Rente und betrieblicher Altersvorsorge können Sie schwarze Zahlen schreiben. Hinzu kommen geringere Ausgaben, wenn Reisekosten und einige Versicherungen wegfallen.

Andererseits ist es wichtig, auf die Bedürfnisse zu schauen. „Abgesehen von meiner Rente, möchte ich reisen, einen schönen Garten genießen, mehr einkaufen oder zusätzliches Geld verdienen?“ – listet Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf auf. Ein weiterer Aspekt ist das Wohnen. Wie hoch ist die Miete? Gibt es eine Immobilie, die Sie verkaufen und bei Bedarf von den Einnahmen leben können?

Dies sollte mindestens ein Jahr im Voraus erfolgen, am besten jedoch mit 60 Jahren. „Die Daten für den neuen Lebensabschnitt sind dann recht verlässlich und es können Anpassungen vorgenommen werden, um eventuellen finanziellen Problemen vorzubeugen“, erklärt Scherfling. Nach der Pensionierung ist es schwer, sie aufzunehmen. Sein Rat: Wenn Sie größere Summen erwarten – zum Beispiel aus dem Riester-Vertrag und der Lebensversicherung, sollten Sie mit einem Steuerberater sprechen und über eine Anlage oder Ausgabe nachdenken.

4. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber

Es besteht keine Pflicht, Ihren Chef über Ihren geplanten Ruhestand zu informieren. Trotzdem sollte er davon wissen. Daher sollten künftige Rentner mit ihrem Arbeitgeber sprechen. Dies ist laut Silke Pottin besonders ratsam, wenn jemand trotz Rente weiterarbeiten möchte oder der Arbeitgeber von sich aus Interesse bekundet.

Scherfling, der Verbraucher schützt, weist auf Modalitäten im Arbeitsvertrag hin. Es kann geregelt werden, ob das Arbeitsverhältnis automatisch mit Rentenbeginn endet oder ob der Arbeitnehmer kündigen muss. In diesem Fall ist die Kündigungsfrist einzuhalten. Aber wann sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen? Scherfling rät: „Erst alles mit dem DRV klären, dann mit dem Arbeitgeber sprechen.“

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5. Beantragung einer Rente

Heute ist Ihr letzter Arbeitstag und morgen wird Ihnen Ihre Rente automatisch gutgeschrieben? Es ist nicht so leicht. Zukünftige Rentner müssen einreichen förmlicher Rentenantrag. Nach aufwändiger Vorbereitung ist es relativ einfach, da die Formalitäten und das Versicherungskonto bereits geklärt sind. Unter anderem ist es erforderlich Rentenversicherungsnummer, Krankenkassendaten, Personalausweis, NIP und IBAN.

Der DRV empfiehlt, dass Sie sich drei bis vier Monate vor Ihrem Pensionierungsziel bewerben. „Ja, um sicherzustellen, dass die Rente im ersten Monat nach der Pensionierung ausbezahlt wird“, erklärt Pottin. Es ist auch möglich, die Rente mit drei Monaten Verspätung zu beantragen, dann fließt das Geld aber auch erst verzögert.

6. Warten auf Rentenentscheidung

Ihre Rente ist garantiert, sobald Ihr Rentenbescheid in Ihrem Briefkasten eintrifft. Nach dieser Zeit können zukünftige Rentner beruhigt aufatmen. Der Brief sollte etwa einen Monat vor der Pensionierung eintreffen. „Wenn nicht, müssen Sie herausfinden, was los ist“, sagt Scherfling.

7. Genießen Sie Ihren Ruhestand

Sie haben Informationen zu Ihrer Rente erhalten und Ihre erste Rentenzahlung steht auf Ihrem Konto: Herzlichen Glückwunsch, Sie müssen nur noch Ihren Ruhestand genießen!

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Quelle: Michrkur.dePolskiObserwator.de

Karla Bergmann

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