Warum in Deutschland heiraten? 11 Gründe!

06.09.2022 19:00
– AKTUALISIEREN 11.06.2023 17:31 Uhr

Leben in Deutschland – Warum lohnt es sich, in Deutschland zu heiraten? Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 357.800 Paare geheiratet. Hier sind 11 Gründe, in Deutschland „Ja“ zu sagen.

1. Steuerersparnisse

Warum lohnt es sich, in Deutschland zu heiraten? Paare profitieren vom sogenannten Ehegattensplitting. „Die Einkünfte der Ehegatten werden zunächst zusammengerechnet und dann hälftig geteilt. Darauf wird eine Steuer erhoben, was in der Regel zu Steuereinsparungen führt. Das ist vor allem für Paare mit großen Einkommensunterschieden von Vorteil“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter. Sind die Einkommen sehr unterschiedlich, kann die Gütertrennung dem Paar bis zu 10.000 Euro mehr verfügbares Einkommen pro Jahr bescheren.

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2. Höhere Steuerfreibeträge bei Erbschaften und Schenkungen

Konkret bedeutet das, dass ein Ehepartner bis zu 500.000 Euro an den anderen überweisen kann, ohne dass Steuern anfallen. Ohne Ehe beträgt dieser Freibetrag 20.000 Euro. Und selbst wenn der Freibetrag überschritten wird, profitieren Verheiratete dann von besseren Steuersätzen (7 bis 30 Prozent gegenüber 30 bis 50 Prozent).

3. Namensänderung

Stört Sie Ihr eigener Nachname schon länger, können Sie diesen nach der Heirat problemlos aufgeben und den Nachnamen Ihres Ehepartners annehmen (müssen es aber nicht). Möchten Sie Ihren Nachnamen ändern, ohne zu heiraten, kann das beim Standesamt bis zu 1.500 Euro kosten.

4. Mitversicherung

Verfügt ein Ehepartner über ein geringes Einkommen (maximal 470 Euro im Monat), ist eine beitragsfreie Mitversicherung bei dem gesetzlich krankenversicherten Partner häufig möglich.

5. Der Niedergang

Lebt ein Paar ohne Trauschein und Testament, geht der hinterbliebene Partner beim Tod seines Partners „mit leeren Händen“ da. Bei Verheirateten erhält der hinterbliebene Ehepartner, sofern er Kinder hat, mindestens ein Viertel des Nachlasses. Hat er keine Kinder, sondern nur weitere Angehörige wie Eltern und Geschwister, mindestens die Hälfte.

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6. Witwenrente

Im Falle des Todes eines Partners hat der hinterbliebene Ehepartner Anspruch auf eine Witwenrente (bzw. Witwerrente). Bei einer sogenannten großen Witwenrente erhält der hinterbliebene Ehepartner 55 % der Rente des verstorbenen Partners. Zustand: Der überlebende Ehegatte ist mindestens 47 Jahre alt oder erwerbsunfähig oder erzieht ein minderjähriges Kind.“

7. Kinderbetreuung

„Wenn in einer Ehe ein Kind geboren wird, wird der Ehemann automatisch als rechtlicher Vater anerkannt. Auch wenn er nicht der biologische Vater ist“, sagt Rechtsanwalt Piotr. Ein unverheirateter Vater hingegen muss mit Zustimmung der Mutter einen Antrag auf das Sorgerecht für das Kind stellen.

8. In-vitro-Finanzierung

Bei einer künstlichen Befruchtung übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Hälfte (manche auch mehr) der Behandlungskosten – wenn das Paar verheiratet ist.

9. Unterhalt

Bei einer Zerrüttung der Ehe besteht ein Anspruch auf Unterhalt für den Ehepartner mit dem geringeren Einkommen. Bei einer Trennung unverheirateter Personen bestehen keine gesetzlich begründeten Unterhaltsansprüche.

Uneheliche Kinder sind beim Kindesunterhalt den ehelichen Kindern gleichgestellt. Bei unehelichen Paaren kann es für die Mutter, bei der die Kinder überwiegend leben, anstrengender sein, den Geldunterhalt, den der Vater laut der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zahlen müsste, tatsächlich zu erhalten – etwa, wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will und ein Vaterschaftsverfahren vor Gericht eingeleitet werden muss.

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10. Längere Lebenserwartung

Die positiven gesundheitlichen Auswirkungen der Ehe sind gut dokumentiert. So überleben Verheiratete einen Herzinfarkt eher als Unverheiratete. Und eine Studie aus New York zeigt, dass verheiratete Männer im Alter von 65 Jahren gut zwei Jahre länger leben als Unverheiratete (18,6 Jahre Restlebenserwartung gegenüber 16,4 Jahren). Bei 65-jährigen Frauen betrug die Lebenserwartung plus Heirat 1,5 Jahre.

11. Zugang zu Informationen über Ihren Ehepartner

Erkrankt ein Verheirateter plötzlich schwer oder hat einen Unfall, ist es oft leichter, Auskünfte vom Ehepartner einzuholen – obwohl die ärztliche Schweigepflicht faktisch auch auf den Ehepartner übergeht.

„In der Regel ist allerdings davon auszugehen, dass dies dem mutmaßlichen Willen der Patienten nach einer Aufklärung ihrer Ehegatten und Angehörigen entspricht“, sagte ein Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Zudem tritt im Januar das Gesetz zur Ehegattennotvertretung in Kraft. Der Ehegatte kann dann stellvertretend für den erkrankten Partner in Gesundheitsfragen Entscheidungen treffen.

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Quelle: BildPolskiObserwator.de

Karla Bergmann

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