Teilzeitjob vor der Pensionierung. Warum ist das eine schlechte Idee?

Nachrichten aus Deutschland – Teilzeitjob vor der Pensionierung. Wer möchte nicht schon ein paar Jahre vor dem eigentlichen Ruhestand seine Arbeitszeit reduzieren? Wer sich jedoch dafür entscheidet und beispielsweise von Vollzeit auf Teilzeit wechselt, muss sich der Konsequenzen bewusst sein.
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Es liegt auf der Hand, dass sich eine Teilzeitbeschäftigung auf die Höhe Ihrer Rente auswirkt. Da Sie im Laufe der Zeit in der Regel weniger verdienen, sammeln Sie weniger Rentenpunkte. Vereinfachtes Beispiel:

Max M. ist 64 Jahre alt und kann entsprechend der Regelrentenaltersgrenze mit 66 Jahren in Rente gehen. Allerdings hat er keine Lust, noch zwei Jahre Vollzeit zu arbeiten. Dadurch verringert sich die Anzahl der Arbeitsstunden. Dadurch verringert sich auch sein Jahresgehalt, weshalb er für zwei Jahre Teilzeitbeschäftigung deutlich weniger Rentenpunkte erhält. Angenommen, Max M. erhält pro Jahr zwei Rentenpunkte von seinem Vollzeitgehalt. In den zwei Jahren bis zur Pensionierung hätte er insgesamt vier Rentenpunkte angesammelt. Allerdings verdient sie aufgrund ihrer Teilzeitbeschäftigung nur die Hälfte – und damit auch nur die Hälfte ihrer Rentenpunkte. Das bedeutet, dass er statt vier Rentenpunkten nur noch zwei für die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente erhalten würde.

Wird diese letztlich in seine tatsächliche Rente umgerechnet, beträgt diese entsprechend dem aktuellen Rentenwert von 37,60 € insgesamt 75,20 € weniger pro Monat.

Teilzeitjob vor der Pensionierung. Warum ist das eine schlechte Idee?

Ein niedrigeres Gehalt ist eine Sache. Wenn Sie im Alter weniger arbeiten möchten, sollten Sie sich auch darüber im Klaren sein, dass sich dies auf Ihre Krankenversicherung auswirkt.

Wer sich also Sorgen über gesundheitliche Probleme in der Zukunft macht, sollte sich genauer überlegen, ob er seine Arbeitszeit vor dem Ruhestand reduzieren möchte. In manchen Fällen kann laut DRV-Portal aufgrund einer teilweisen Minderung der Erwerbsfähigkeit auch eine Kombination aus Teilzeit und Ruhestand sinnvoll sein. Anspruch auf eine solche Rente haben Personen, die nur drei bis sechs Stunden arbeiten können.

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Karla Bergmann

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