Steuer aufgrund einer Rentenerhöhung. Das sind die Grenzen

Nachrichten aus Deutschland – Steuer aufgrund einer Rentenerhöhung. Rund 21 Millionen Rentner erhalten ab Juli mehr Geld. Die jährliche Rentenindexierung trat zu Beginn des Monats in Kraft. Die Rentenleistungen stiegen im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Dies hat zur Folge, dass einige Rentner gleichzeitig Steuern zahlen müssen.
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Mit der Rentenerhöhung werden einige Rentner steuerpflichtig. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums trifft dies auf bis zu zu 109.000 Menschen. Bei höherem Einkommen überschreiten sie den sogenannten Grundfreibetrag, der derzeit für Alleinstehende bei 10.908 Euro bzw. für gemeinsam veranlagte Ehepaare bei 21.816 Euro liegt, und müssen daher einen Teil ihrer Rente versteuern.

Übersteigt Ihre jährliche Rentenzahlung – inklusive aller Erhöhungen – nach Abzug des Steuer- und Versicherungsfreibetrags den Grundfreibetrag, müssen Sie Steuern zahlen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Jede Erhöhung der Rente führt daher auch zu einer Erhöhung des zu versteuernden Einkommens. Der Rentner ist dann verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Steuer aufgrund einer Rentenerhöhung. Das sind die Grenzen

Der Bund der Steuerzahler hat eine Tabelle für IPPEN.MEDIA erstellt Jahresrenten im jahr 2024, die weiterhin einkommensteuerfrei bleiben – abhängig vom Rentenjahr und der Region. Die Tabelle basiert auf einem zusätzlichen GKV-Satz von 1,6 % und dem Beispiel eines Rentners ohne sonstige Einkünfte oder steuerliche Besonderheiten.

Ruhestandsjahr 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 und früher
Westen 15.374 € 15.591 € 15.617 € 15.718 € 16.065 € 16.332 € 16.591 € 16.873 € 17.116 € 17.336 € 17.634 € 18.001 € 18.354 € 18.676 € 19.106 € 19.476 € 19.782 € 20.200 € 20.703 €
Ost 15.374 € 15.591 € 15.575 € 15.645 € 15.949 € 16.171 € 16.394 € 16.609 € 16.738 € 16.874 € 17.097 € 17.284 € 17.468 € 17.725 € 18.070 € 18.324 € 18.521 € 18.845 € 19.230 €
Deutsches Steuerzahlerinstitut (DSi) des Bundes der Steuerzahler

Bedenken Sie dies bei der Berechnung

Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens werden alle Einkünfte addiert. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen – also neben der gesetzlichen Rente auch Einkünfte aus privater Altersvorsorge, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte. Anschließend werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ein individueller Rentenzuschlag abgezogen, der je nach Rentenjahr variieren kann.

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Karla Bergmann

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