Sozialversicherung in Deutschland. Wie funktioniert das deutsche Sozialversicherungssystem?
Arbeitskräfte in Deutschland, einschließlich Polen, die in diesem Land leben und arbeiten, zahlen regelmäßig Beiträge in das Sozialversicherungssystem (). Dieses umfassende, öffentlich finanzierte System soll die Lebensgrundlagen aller schützen, die möglicherweise zusätzliche Unterstützung benötigen. Siehe auch: Deutschland – Soziales
Neben der gesetzlichen Pflichtversicherung, die Inländer bei Krankheit, Alter oder Arbeitslosigkeit absichert, gibt es verschiedene Leistungen und Zulagen, die Menschen mit geringem Einkommen helfen sollen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Sozialversicherung in Deutschland – Wie es funktioniert das deutsche gesetzliche Versicherungssystem
Jeder in Deutschland Beschäftigte ist sozialversicherungspflichtig. Die Beitragslast wird zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Der durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitrag beträgt etwa 20-22 % des Gehalts.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden von Ihrem Arbeitgeber direkt von Ihrem monatlichen Gehalt abgezogen und decken folgende Bereiche ab:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Fast jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (derzeit sind rund 90 % der Bevölkerung in der GKV versichert). Wenn Sie selbstständig sind oder mehr als 64.350 € im Jahr verdienen, können Sie sich für eine private Krankenversicherung oder einen freiwilligen GKV-Beitrag entscheiden.
Der Beitrag beträgt ca. 14,6 % des Bruttogehalts und wird zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (jeweils 7,3 %) aufgeteilt, bis zu einem maximalen monatlichen Einkommen von 4.837,50 EUR im Jahr 2022. Die GKV übernimmt die meisten Behandlungskosten, einschließlich Krankenhausaufenthalt, Zahnbehandlung , und Medikamente.
Darüber hinaus berechtigt die Zahlung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge automatisch zum Bezug von Kranken- (Krankengeld) und Mutterschaftsgeld (Mutterschaftsgeld).
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Soziale Sicherheit in Deutschland – Rentenversicherung (RV)
Jede in Deutschland erwerbstätige Person ist zur Teilnahme an der Rentenversicherung verpflichtet. Im Laufe der Zeit werden Beiträge aufgebaut, um eine grundlegende Altersversorgung zu gewährleisten. Selbständige (Selbständige oder Selbständige) können wahlweise in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten oder eine private Altersvorsorge gründen.
Der gesetzliche Beitrag beträgt derzeit 18,7 % des Gehalts (jeweils 9,35 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) bis zu einer Beitragshöchstgrenze von 7.050 Euro in Westdeutschland und 6.750 Euro in Ostdeutschland.
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Pflegeversicherung
Seit 1995 muss jeder in Deutschland Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, die die Kosten für die Pflege von Menschen übernimmt, die aufgrund von Alter, Unfall oder Krankheit pflegebedürftig sind. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch versichert. Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie eventuell eine Pflegeversicherung beantragen.
Der Beitrag beträgt derzeit 3,05 % Ihres Bruttoeinkommens (plus 0,35 %, wenn Sie keine Kinder haben) bis zu einer Beitragshöchstgrenze von 4.837,50 € monatlich in Ost- und Westdeutschland. Dieser Beitrag (ohne Zuschüsse für Kinderlose) wird zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Abzüge werden an die Krankenkasse abgeführt.
Arbeitslosenversicherung
Auch Arbeitnehmer in Deutschland sind zur Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung verpflichtet. Diese Beiträge werden dem Arbeitslosengeld für alle Arbeitslosen zugewiesen.
Der Beitrag beträgt derzeit 2,4 % des Bruttogehalts bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 7.050 Euro in Westdeutschland und 6.750 Euro in Ostdeutschland. Der Beitrag wird ebenfalls zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt.
Versicherung gegen Arbeitsunfälle (Unfallversicherung)
Die 1884 in Deutschland eingeführte Arbeitsunfallversicherung bietet Schutz und Hilfe bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Wenn Sie in Arbeit oder Ausbildung sind, sind Sie automatisch versichert, unabhängig davon, wie viel Sie verdienen. Das Programm richtet sich auch an Kinder und Studenten im schulpflichtigen Alter. Wenn Sie selbstständig sind oder ein eigenes Unternehmen führen, können Sie sich freiwillig versichern.
Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sind gesetzlich versichert:
- Bezahlung der Behandlung (einschließlich Rehabilitation)
- Leistungen und Dienstleistungen, die bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen (z. B. Ausbildung)
- Entschädigung für Sie und Ihre Angehörigen.
Die gesetzlichen Unfallversicherungsbeiträge werden vollständig von Ihrem Arbeitgeber übernommen, sodass Sie ohne zusätzliche Kosten abgesichert sind.
Sozialversicherungsausweis
Nach Zahlung der gesetzlichen Versicherungsbeiträge wird automatisch ein Sozialversicherungsausweis ausgestellt, der die Mitgliedschaft im System bestätigt. Sie benötigen es, wenn Sie eine neue Stelle antreten, Sozialleistungen beantragen oder eine Rente beziehen.
Sozialversicherung in Deutschland – Leistungsarten und Beihilfen in Deutschland
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung, der Alterssicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung bietet das deutsche Sozialversicherungssystem eine Reihe unterschiedlicher Leistungen und Ergänzungen. Diese stehen Menschen mit geringerem Einkommen zur Unterstützung bei den grundlegenden Lebenshaltungskosten wie Miete und Kinderbetreuung zur Verfügung:
Wohngeld
Das Leben in Deutschland kann teuer sein. Damit jeder eine angemessene Wohnung für seine Familie hat, gewährt die Bundesregierung Menschen mit geringem Einkommen Wohngeld.
Diese Leistung kann in Form eines Mietzuschusses für Mieter einer Wohnung oder eines Hypothekenzuschusses und Wohnungsunterhalts (Lastenzuschuss) für Hausbesitzer erfolgen.
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Kindergeld (Kindergeld)
Um Eltern bei den Kosten für die Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen und ihnen Geld für Ernährung und Bildung zu geben, erhalten fast alle Eltern in Deutschland Kindergeld. Eltern können verschiedene Leistungen und Zulagen in Anspruch nehmen.
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Mutterschaftsgeld
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie sechs Wochen vor der Entbindung und mindestens acht Wochen nach der Entbindung Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz, können Sie auch Leistungen bei der Bundesversicherungsanstalt beantragen.
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Elterngeld
Beide Elternteile haben Anspruch auf Elterngeld und sollen sie in den ersten Lebensmonaten eines Kindes unterstützen. Diese Leistung gleicht den Einkommensausfall aus und ermöglicht es Mutter und Vater, mehr Zeit mit dem Kind zu verbringen.
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Krankengeld
Wer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt, hat automatisch Anspruch auf Krankengeld. Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit werden Sie bis zu 78 Wochen von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse übernommen.
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Beihilfe zur Pflege eines kranken Kindes (Kinderkrankengeld)
Erkrankt das Kind, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Pflegeurlaub. Einige Arbeitgeber zahlen weiterhin Löhne; andernfalls springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Das Kinderkrankengeld gleicht den Verdienstausfall teilweise aus.
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Steuergutschriften
Darüber hinaus können Arbeitnehmer in Deutschland, auch im Ausland, von einer Reihe steuerlicher Vorteile profitieren, die Kosten für Kinderbetreuung oder Ausbildung sowie gesetzliche Versicherungsbeiträge abziehen.
Quelle: Bundesagentur für ArbeitPolishObserwator.de
AKTUALISIEREN 31.05.2022 13:24
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