01.01.2024 08:00
– AKTUALISIEREN 13.03.2024 14:01
Änderungen in Deutschland ab Januar 2024 – Neues Jahr, neue Regeln: Der Januar ist voller Veränderungen. Manche davon betreffen alle in Deutschland, andere betreffen bestimmte Gruppen: Arbeitnehmer, Eltern, Immobilienbesitzer. Die meisten bringen mehr Geld ein. Hier erfahren Sie, was sich ändert.
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Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland
Ab dem 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn erhöht. Nationaler Tiefststand von 12 Euro pro Stunde auf 12,41 Euro brutto erhöht. Auch für Minijobber bedeutet das Änderungen. Da auch für sie der Mindestlohn gilt, erhöht sich die monatliche Einkommensgrenze. Aus einem Job für 520 Euro wird ein Job für 538 Euro. Wer 2024 mehr verdient, gilt nicht mehr als Minijobber und muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Lesen Sie mehr zu den Änderungen für Minijobber.
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Burgergeld
Das Bürgergeld, das sogenannte Bürgereinkommen, welches ab 2023 Harzt IV ersetzt ab 1. Januar 2024 erhöht. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 502 auf 563 Euro. Paare erhalten 506 Euro statt 451 Euro. Auch für Kinder wird das Bürgergeld erhöht – je nach Alter um 39 Euro (0 bis 5 Jahre), 42 Euro (6 bis 13 Jahre) oder 51 Euro (14 bis 17 Jahre).
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Renteneintrittsalter mit 66 Jahren
Ab 2022 steigt das Renteneintrittsalter in Deutschland auf 66 Jahre. Das gilt für die 1958 geborenen und in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten. Später Geborene müssen deutlich länger arbeiten.
Neue Pflichten für Hauseigentümer
Erste die Bestimmungen des Wärmegesetzes sind in Kraft getreten: Ab Januar dürfen neu gebaute Häuser in Neubaugebieten nur noch mit einer Heizung ausgestattet werden, die zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien besteht. In vielen Fällen wird das eine Wärmepumpe sein.
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Steuerfreibetrag 2024
Ab 1. Januar 2024 Der Steuerfreibetrag erhöhte sich von 10.908 Euro auf 11.604 Euro pro Jahr. Das Finanzamt kann daher nur den Teil Ihrer Einkünfte geltend machen, der diesen sogenannten Freibetrag übersteigt.
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Neue Einkommensteuersätze
Sobald der Steuerfreibetrag überschritten wird, fällt Einkommensteuer an. Seit Januar steigt der Steuersatz allerdings langsamer als im Vorjahr, weil die Gesetzgeber die Inflation einkalkuliert haben. Hätte man das nicht getan, hätte die Einkommensteuer die Gehaltserhöhungen aufgefangen.
Zusammengefasst bedeuten die Flat-Tax-Sätze für Sie mehr Netto vom Brutto. Der Spitzensteuersatz gilt nun für Jahreseinkommen über 66.761 Euro (2023: 62.810 Euro).
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Höhere Sozialabgaben
Jeden Monat werden folgende Beträge von Ihrem Gehalt abgezogen: Sozialversicherungsbeiträgewie Renten- und Krankenversicherung. Ab Januar steigt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie bestimmt, bis zu welchem Einkommen Sie Beiträge zahlen müssen. Die Erhöhung bedeutet, dass Besserverdiener höhere Sozialbeiträge zahlen müssen.
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Die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen im Jahr 2024 im Westen und im Osten Deutschlands monatlich 7.550 Euro, in den neuen Bundesländern 7.450 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt bundesweit einheitlich 5.175 Euro im Monat.
Kinderfreibetrag 2024 – Höhere Entlastung für Kinder
Eltern können sich über ein höheres Kindergeld freuen. Im Jahr 2024 beträgt es 3.192 Euro pro Elternteil (im Jahr 2023: 3.012 Euro). Der Zuschuss für Pflege-, Erziehungs- oder Bildungskosten bleibt unverändert bei 2.928 Euro. Weiterlesen: Gute Nachrichten für Eltern: Im Jahr 2024 erhalten sie 3.000 Euro mehr für jedes Kind
Solidaritätszuschlag 2024 – der Freibetrag für „Salt“ steigt
Solidaritätsstreikd.h. der Solidaritätszuschlag wird in Deutschland nur auf bestimmte Einkünfte und auf Kapitalerträge erhoben. Seit Januar ist der Freibetrag angestiegen: Der Soli greift, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 68.413 Euro übersteigt. Bei zusammenveranlagten Paaren liegt dieser Freibetrag bei 136.824 Euro.
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Keine Pässe mehr für Kinder
Bisher konnte man für 13 Euro einen Reisepass für Kinder unter zwölf Jahren bekommen. Ab dem 1. Januar ändert sich das. Alte Dokumente für Kinder, die ein Jahr gültig waren, werden nicht mehr ausgestellt. Lesen Sie: Das Ende des Reisepasses für Kinder. Änderungen ab 1. Januar 2024 Der Rest des Artikels befindet sich unter dem Video. Nachrichten aus Deutschland jetzt auch auf YouTube. Kanal abonnieren PolskiObserwator.de und bleiben Sie auf dem Laufenden.
E-Rezept
Ab Januar müssen Ärzte für alle verschreibungspflichtigen Medikamente elektronische Rezepte ausstellen. Versicherte haben drei Möglichkeiten, diese zu erhalten: per App, als Papierausdruck oder mit der Krankenversicherungskarte.
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Höheres Pflegegeld
Wer pflegebedürftig ist, aber zu Hause lebt, kann Pflegegeld erhalten. Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad und beträgt derzeit zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Mit dem Geld kann zum Beispiel eine Pflegekraft bezahlt werden. 2024 steigt die Leistung um 5 Prozent.
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Auch in Deutschland können Senioren einen Zuschuss von den Krankenkassen zu den Kosten eines Pflegeheimaufenthalts erhalten. Dabei fällt die Steuerentlastung umso höher aus, je länger der Heimaufenthalt dauert: Derzeit beträgt der Rabatt im ersten Pflegejahr fünf Prozent. 2024 steigt er auf 15 Prozent. Im zweiten Jahr steigt er von 25 auf 30 Prozent, im dritten von 45 auf 50 Prozent und im vierten von 70 auf 75 Prozent.
Höhere Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Ab 1. Januar gilt die Mehrwertsteuer in der Gastronomie stieg wieder auf 19 Prozent anstelle der vorübergehend eingeführten 7 Prozent. Essen gehen könnte dieses Jahr deutlich teurer werden.
Milchdepot
Bisher waren Milch und Milchgetränke von der Pfandpflicht ausgenommen. Seit Januar ist dieses Privileg erloschen – zumindest für den Verkauf in Plastikflaschen. Mehr dazu lesen Sie hier.
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Förderung beim Kauf von Elektroautos
Die Regeln zur Förderung des Kaufs von Elektroautos wurden verschärft. Ab 2024 wird die Förderung den Kauf von Fahrzeugen mit einem Nettopreis des Basismodells von bis zu 45.000 Euro umfassen. Die maximale Fördersumme der Regierung beträgt 3.000 Euro.
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Bei Dienstwagen profitieren Arbeitnehmer von höheren Anschaffungskostengrenzen. Bisher durften Elektro-Dienstwagen maximal 60.000 Euro kosten, ab Januar steigt die Grenze auf 70.000 Euro Bruttolistenpreis.
Höhere Abzüge vom Einkommen
Gegenstände, die Sie bei der Arbeit nutzen, können Sie als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Seit Januar ist das auch für teurere Werkzeuge und Materialien möglich, die Sie bei der Arbeit nutzen. Wenn Smartphone, Schreibtisch, Bürostuhl und Co. nicht mehr als 1.000 Euro netto bzw. 1.190 Euro brutto kosten, können Sie diese gleich bei der Steuererklärung angeben. Bisher lag die Grenze bei 800 Euro netto.
Abfindungen für Arbeitnehmer – neue Regeln
Erhalten Arbeitnehmer eine Abfindung, erhöht sich ihr Einkommen und damit auch ihre Steuerlast. Die sogenannte Fünftelregelung gleicht diesen Nachteil aus, indem sie auf die Abfindung einen niedrigeren Steuersatz anwendet. Seit Januar können Sie sich die Steuer nur noch vom Finanzamt zurückerstatten lassen – und nicht wie bisher vom Arbeitgeber, wenn Sie die Abfindung zahlen. Sie müssen also eine Steuererklärung abgeben, um die zu viel gezahlte Steuer zurückzubekommen.
Online-Umsatzsteuer für Privatpersonen
Seit Januar wiederum muss man keine Steuern zahlen, wenn man im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro aus privaten Verkäufen verdient. Bisher lag die Grenze bei 600 Euro. Das gilt für Verkäufe bei Ebay, in Kleinanzeigen, Vinted sowie Kryptowährungen, Gold und Schmuck.
Neue Regeln für den Online-Handel
Wer auf Online-Plattformen verkauft, könnte Ende Januar 2024 einen Brief vom Finanzamt bekommen. Denn ab 2023 verpflichtet das Plattformsteuertransparenzgesetz Plattformen dazu, private Verkäufe an die Steuerbehörden zu melden. Weiterlesen: Deutschland führt neue Einkaufsregeln ein. Diese Artikel können nicht anonym bleiben
Eine bekannte deutsche Supermarktkette wird alle ihre Filialen schließen
Erst die Insolvenz, jetzt die Schließung. Die Zukunft der bekannten Supermarktkette scheint besiegelt. Alle Filialen der Mein Real-Kette müssen geschlossen werden, einige der bisherigen Standorte bleiben den Kunden aber weiterhin zugänglich, nur eben in anderer Form. Weiterlesen: Bekannte deutsche Supermarktkette schließt alle Filialen
Gute Nachrichten für Mieter
Wer geringe Mieteinnahmen bis 1000 Euro im Jahr (vor Abzug der Ausgaben) hat, muss diese seit Januar nicht mehr bei der Steuererklärung angeben. Die neue Regelung freut viele Vermieter.
Quelle: T-online.dePolskiObserwtaor.de
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