Die ZUS erläutert, dass die Mindesthöhe der Bemessungsgrundlage der Krankenversicherungsbeiträge für allgemein besteuerte Unternehmer für den Zeitraum des Beitragsjahres, also vom 1. Februar bis 31. Januar des Folgejahres, ermittelt wird.
Krankenversicherungsprämie – allgemeine Besteuerung
Wie die Institution Sie daran erinnert, entspricht die Beitragshöhe dem Mindestlohn, der am ersten Tag des Beitragsjahres gilt.
„Deshalb beträgt die niedrigste Beitragsbemessungsgrundlage für Januar 2023 immer noch 3.010 PLN (d. h. der Mindestlohn von 2022), und die Mindestprämie beträgt 270,90 PLN“, berichtet ZUS.
Nach der Änderung des Mindestlohns für Arbeit von Februar bis Januar 2024 beträgt die Berechnungsgrundlage jedoch 3.490 PLN, dh erhöht sich auf 314,10 PLN. Trotz erneuter Erhöhung des Mindestlohns seit Juli teilt die ZUS mit, dass der Beitrag ab Juli 2023 nicht mehr erhöht wird.
Krankenversicherungsbeitrag – Steuerkarte
Unternehmer, die sich auf der Grundlage von niederlassen Steuerkarte zahlt von Januar bis Dezember 2023 einen Beitrag auf der Grundlage der Berechnungsgrundlage – 3.490 PLN, dh 314,10 PLN.
Wie das Werk betont, wird es ab Juli 2023 auch bei der nächsten Erhöhung der Höhe des Mindestarbeitsentgelts auf 3.600 PLN nicht erhöht.
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