Partei kann als extremistisch angesehen werden

Das deutsche Gericht bestätigte am Montag (13.), dass die Entscheidung der Bundesregierung, die AfD (Alternative für Deutschland) als „rechtsextremistisch verdächtig“ einzustufen, rechtmäßig ist. Damit kann der deutsche Inlandsgeheimdienst die Partei weiterhin überwachen. Die Informationen stammen von Folhapress.

„Die Partei verfolgt Ziele, die der Menschenwürde bestimmter Personengruppen wie Einwanderern, Ausländern und einigen deutschen Staatsbürgern sowie dem Grundprinzip der Demokratie zuwiderlaufen“, erklärten die Richter des Verwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen, einem Gericht zweiter Instanz in Deutschland, in ihrem Urteil. „Der Verdacht, dass diese politischen Ziele von der Mehrheit der [da AfD] ist gerechtfertigt.“

Im Juli 2021 traf sich der damalige Präsident Jair Bolsonaro außerhalb der offiziellen Tagesordnung mit der deutschen Abgeordneten Beatrix von Storch, einer der Vorsitzenden der rechtsextremen Partei und Enkelin eines ehemaligen deutschen Finanzministers während Adolf Hitlers Nazi-Regime.

Das Treffen fand im Planalto-Palast in Brasília statt, wo die Parlamentarierin auch mit pro-Bolsonaro-Abgeordneten zusammentraf. Da es nicht auf der Tagesordnung stand, wurde das Treffen erst öffentlich, als Beatrix von Storch Fotos mit Bolsonaro in ihren sozialen Medien veröffentlichte.

Bei dieser Gelegenheit traf sie auch mit Eduardo Bolsonaro zusammen, der auf Ihrem Konto gebucht auf Instagram: „Hervorragendes Treffen mit der deutschen Bundesabgeordneten Beatrix von Storch @beatrix.von.storch, die auch Vizepräsidentin der Partei Alternative für Deutschland ist. Uns vereinen die Ideale der Verteidigung der Familie, des Schutzes der Grenzen und der nationalen Kultur.“

Eduardo und Beatrix trafen sich letzten Monat erneut, als der Abgeordnete Deutschland besuchte.

Justiz: Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster fiel für die AfD nicht günstig aus. Foto: Reproduktion

AfD muss vor das Höchstgericht ziehen

Das Gericht prüfte einen Antrag der rechtsextremen Partei, die Einstufung und damit die Überwachung der Partei auszusetzen. Die Partei hatte gegen eine Entscheidung Berufung eingelegt, die sie im März 2022 bereits verloren hatte, und es bestand wenig Hoffnung, dass die zweite Instanz das Urteil des Verfahrens aufheben würde. Die AfD wird voraussichtlich beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Berufung einlegen.

Der Verfassungsschutz (BfV) hat die Einstufung der Partei als extremistischer Verdacht im Jahr 2021 aktualisiert und erklärt, es gebe Hinweise darauf, dass die AfD aktiv am Sturz der Demokratie arbeite. Seitdem beobachte sie Parteimitglieder – ein Prozess, der Maßnahmen wie Abhören, den Einsatz von Informanten und sogar die Unterwanderung der Partei umfasst.

Trotzdem erklärte die dem Innenministerium unterstellte Organisation im Prozess, die überwiegende Mehrheit der in dem Fall vorgelegten Beweise sei nicht mit Spionagemethoden zusammengetragen worden, sondern durch die Analyse öffentlicher Reden von Mitgliedern. Prominente Persönlichkeiten der Partei werden häufig für als rassistisch geltende Äußerungen kritisiert.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Münster vom Montag ändert zwar praktisch nichts an den möglichen Maßnahmen gegen die Partei, stärkt aber die Position des Verfassungsschutzes, der laut der deutschen Presse eine Neuklassifizierung der AfD vorbereitet – diesmal als definitiv extremistisch, was schärfere Maßnahmen ermöglichen und die Tür zu einem bundesweiten Verbot der Partei öffnen würde.

Doch das Urteil vom Montag hat bereits Mitgliedern anderer deutscher Parteien Kraft gegeben, die ein Politikverbot für die AfD fordern. Eine solch extreme Maßnahme ist in der Verfassung vorgesehen und nur dann möglich, wenn Parteien die Demokratie bedrohen.

Marco Wanderwitz, CDU-Abgeordneter in Sachsen, sagte am Montag, er werde einen Antrag im Parlament einreichen, um das Verbotsverfahren gegen die AfD „so bald wie möglich“ einzuleiten. Wanderwitz‘ Bundesland ist einer der stärksten Standorte der extremistischen Partei und könnte bei den Landtagswahlen im September an die Macht kommen.

Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel sagte am Montag, die Partei werde gegen das Urteil Berufung einlegen. „Der deutsche Staat, einschließlich des BfV und der Medien, wird benutzt, um uns aus dem demokratischen Wettbewerb auszuschließen“, sagte sie.

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Werner Meier

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