Diesen Freitag (07.07.) vom Bundesrat, dem Oberhaus des Deutschen Parlaments, verabschiedet, die Reform des Einwanderungsrechts, die einen einfacheren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Menschen von außerhalb der Europäischen Union (EU) verspricht hat seine letzte Gesetzgebungsstufe überschritten.
Die Änderungen werden schrittweise bis 2024 eingeführt.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten genehmigten Punkte.
„Gelegenheitskarte“ zur Jobsuche
- Es ermöglicht Ausländern, während der Arbeitssuche bis zu einem Jahr in Deutschland zu leben.
- Voraussetzung: eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss.
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Die auf einem Punktesystem basierenden Karten werden an Arbeitnehmer mit gutem Potenzial für den Arbeitsmarkt vergeben und berücksichtigen folgende Kriterien: Qualifikation und Berufserfahrung, Englisch- und Deutschkenntnisse, Alter und Verbindungen zu Deutschland. Bei Paaren wird auch das berufliche Potenzial des Partners berücksichtigt.
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Einkommen: Um bei der Arbeitssuche ein gewisses Einkommen zu haben, kann der Inhaber der Karte auch gelegentlich bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Vereinfachtes Verfahren für diejenigen, die nicht in Deutschland studiert haben
Auch wer noch nicht über einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss verfügt, kann ab dem ersten Tag im Land einwandern und arbeiten – mit Ausnahme gesetzlich geregelter Berufe, wie z. B. der Rechtsberufe –, sofern er folgende Voraussetzungen erfüllt:
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Mindestens zweijährige Berufsausbildung.
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Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
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Ein konkretes Stellenangebot mit monatlicher Mindestvergütung entsprechend der Berufskategorie.
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Wer weniger als das gesetzliche Mindesteinkommen verdient, muss über einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss verfügen. Hierzu müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber etwaige zusätzliche Qualifikationsanforderungen erfüllen.
Mehr Flexibilität für diejenigen, die in Deutschland studiert haben
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Wer in Deutschland studiert hat oder seine Berufsqualifikationen bereits anerkennen ließ, kann auf Wunsch in einem verwandten Bereich arbeiten. Beispielsweise könnte ein Maurer als Maler arbeiten, jemand mit einem Abschluss in Betriebswirtschaft könnte in der Logistik arbeiten.
Mehr Flexibilität für Studierende und Studierende der Deutschkurse
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Technische und Hochschulstudenten werden mehr Flexibilität bei der Kombination von Studium und Beruf haben.
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Schülerinnen und Schüler an deutschen Schulen können Gelegenheitsarbeiten verrichten.
Sonderregelungen für IT-Fachkräfte
Fachkräfte der Informationstechnologie können ohne akademischen Abschluss und ohne Deutschkenntnisse in Deutschland arbeiten, sofern sie ihre Qualifikation anderweitig nachweisen (Berufserfahrung).
Familientreffen
Erwerbstätige Berufstätige, die ab dem 1. März 2024 ein Aufenthaltsvisum erhalten, können ihre Eltern und sogar Schwiegereltern nach Deutschland holen.
Integration von Flüchtlingen
Personen, die vor dem 29. März 2023 einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben, können unabhängig von der Prüfung des Antrags im Land bleiben, wenn ihnen ein Arbeitsplatzangebot vorliegt, für das sie über eine ausreichende berufliche Qualifikation verfügen.
ra (ots)
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