Minijob-Krankenversicherung. Das müssen Sie wissen

07.06.2023 15:55
– AKTUALISIEREN 28.07.2023 16:31

Arbeiten in Deutschland – Ob Bürgergeldbezug, Student oder Rentner – Minijobs helfen vielen Deutschen, über die Runden zu kommen. Doch wie sieht es in diesem Fall mit der Krankenversicherung aus?
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Erstens bedeutet ein Minijob nicht, dass Sie automatisch in der Krankenversicherung Ihres Arbeitgebers versichert sind.

Mini-Mitarbeiter sind zwar unfallversichert, aber nicht unbedingt gesetzlich krankenversichert. Für Miniangestellte gibt es keine obligatorische Krankenversicherung. Ein Arbeitnehmer ist nur versichert, wenn sein Bruttogehalt 520 Euro übersteigt. Lesen Sie auch: Diese Menschen erhalten im Juni 200 Euro vom Staat. Hier erfahren Sie, wofür sie verwendet werden können

Daher ist es wichtig, dass Minijobber eine andere Krankenversicherung abschließen“ – resümiert gegen-hartz.de.

Minijob-Krankenversicherung. Das müssen Sie wissen

Da jeder Bürger mit Wohnsitz in Deutschland krankenversicherungspflichtig ist, Für Teilzeitbeschäftigte stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtversicherung.
  • Kostenlose Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung.
  • Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Für Miniangestellte mit einem Höchstlohn von 520 € fallen keine Krankenversicherungskosten an. Sie würden nur entstehen, wenn der Arbeitnehmer sich im Rahmen seiner Hauptbeschäftigung versichern müsste. In diesem Fall müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Beiträge zahlen. LESEN: Millionen Menschen werden diesen Brief im Juni erhalten. Es ist gut, es im Voraus zu wissen

Beispiel: Der Student arbeitet im Minijob und ist in der Familienkrankenversicherung versichert. In diesem Fall entfallen die Beiträge. Der Versicherungsschutz umfasst eine Familienversicherung.

Bezieht der Mini-Mitarbeiter gleichzeitig Sozialleistungen, können „erforderliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von Arbeitsämtern oder Arbeitsagenturen übernommen werden“ er sagt. gegen-hartz.de.
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Karla Bergmann

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