Angela Merkel, Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder haben bei ihrem heutigen Treffen beschlossen, die Beschränkungen in ganz Deutschland zu verschärfen. Grund für ihre Entscheidung ist der Wunsch, die vierte Welle des Coronavirus so schnell wie möglich zu durchbrechen.
Einschränkungen in Deutschland nach dem Politikertreffen. Was ändert sich?
Einzelhandel mit der 2G-Regel: Bestimmte Einzelhandelsgeschäfte, kulturelle Veranstaltungen und Unterhaltung sind nur Personen gestattet, die geimpft oder als Rekonvaleszenten anerkannt sind. In einigen Bundesländern ist diese Regelung bereits in Kraft. Nun soll es landesweit ausgerollt werden. Ausgenommen von der Beschränkung sind Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.
Eingeschränkter Kontakt ungeimpfter Personen: Treffen mit nicht geimpften Personen und Personen ohne Rekonvaleszenznachweis können im eigenen Haushalt und bis zu zwei Personen aus einem anderen Haushalt durchgeführt werden. Kinder bis 14 Jahre wenden diese Regel nicht an.
Maskenpflicht in Schulen: Diese Einschränkung soll deutschlandweit gelten, einige Bundesländer wenden sie jedoch bereits an.
Private Feiern: W Regionen, in denen die Inzidenzrate 350 pro 100 000 Einwohner überschreitet, können private Veranstaltungen in einem geschlossenen Raum für maximal 50 Personen (nur geimpft und geheilt) und im Freien Veranstaltungen für maximal 200 Personen (nur geimpft und geheilt) durchgeführt werden.
Clubs, Kneipen, Bars: Betriebsstätten dieser Art können geschlossen werden, wenn die Inzidenzrate innerhalb von 7 Tagen die Obergrenze von 350 pro 100.000 erreicht. Bewohner.
Einschränkungen der Teilnahme an sportlichen Großveranstaltungen: Bei Veranstaltungen wie Bundesligaspielen oder anderen Sportveranstaltungen mit weitem kommerziellem Umfang darf der umschlossene Raum maximal 5.000 umfassen. Zuschauer und 15 Tausend draußen. Alle Teilnehmer der Veranstaltung müssen getestet werden (2G Plus). In Regionen mit hoher Inzidenz finden Veranstaltungen ohne Zuschauer statt oder können abgesagt werden.
Landes erhält zusätzliche Befugnisse: Ergänzt wird das Infektionsschutzgesetz durch neue Instrumente, mit denen die Bundesbehörden bei hohen Infektionszahlen in einem Gebiet beispielsweise über die Schließung von Restaurants oder Hotels entscheiden können.
Ruhiges Silvester: An belebten Orten ist Feuerwerk nicht erlaubt. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderen Materialien dieser Art wird vor Silvester verboten.
Impfungen in Apotheken und beim Zahnarzt: Behörden in Deutschland schätzen, dass bis Weihnachten 30 Millionen Dosen des Impfstoffs verteilt werden. Impfungen werden in Apotheken oder Zahnarztpraxen durchgeführt.
Aufbau eines Krisenstabs: Die deutschen Behörden haben beschlossen, einen Krisenstab einzusetzen, der für die Lieferung und Verteilung von Impfstoffen zuständig ist. Geleitet wird es von General Carsten Breuer von der Bundeswehr.
Pflichtimpfungen: Die Regierung hat beschlossen, dass geriatrische Mitarbeiter und Krankenhäuser geimpft werden. Die Frage der nationalen Impfpflicht wird noch diskutiert. Voraussichtlich im Februar 2022. Derzeit warten die Machthaber auf die Stellungnahme des Ethikrates zu dieser Angelegenheit.
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