Um das mögliche Risiko einer Coronavirus-Infektion in Arztpraxen zu minimieren, sollten Versicherte weiterhin die Möglichkeit der telefonischen Einholung eines Arztzeugnisses nutzen. Die diesbezüglichen Bestimmungen wurden um zwei Monate verlängert, also bis zum 31. Mai.
Aufgrund der weiterhin hohen Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus in Deutschland gilt bis zum 31. Mai die Möglichkeit, sich wegen des milden Verlaufs der Atemwegsinfektion telefonisch krankschreiben zu lassen. Zuständig für die Festlegung der Gesundheitsleistungen ist das Gremium, also das Gemeinsame Der Bundesausschuss verlängerte die einschlägigen Bestimmungen in diesem Bereich um weitere zwei Monate.
Telefonbefreiungen bis Ende Mai verlängert
Die Vertreter der Kommission erklärten, dass angesichts der aktuellen Pandemiesituation in Deutschland die Verlängerung dieser Frist angemessen sei. Versicherte mit leichten Symptomen eines Infekts der oberen Atemwege können sich bis zu sieben Kalendertage telefonisch krankschreiben lassen.
Dank dieser Möglichkeit können sich Patienten in Arztpraxen vor unbeabsichtigten Kontakten schützen. Gleichzeitig ist es ein zusätzlicher Schutz für andere Patienten, sowie Mitarbeiter von Kliniken und Krankenhäusern. Der Bundesausschuss teilte mit, dass eine einmalige telefonische Verlängerung der Krankschreibung um weitere 7 Kalendertage gewährt werden kann.
Unabhängig von lokalen Regelungen oder Infektionszahlen in einer bestimmten Region Deutschlands können versicherte Patienten eine Krankschreibung auf Basis einer Videosprechstunde erhalten. In manchen Fällen ist es für Arbeitnehmer auch möglich, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Quarantäne zu erhalten.
Quelle: merkur.de / Foto: depositphotos.com von sebastiangauert
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