Für viele von uns ist das Ausfüllen einer Steuererklärung ein großer Aufwand. Aber es kann sein, dass der Staat uns nach Fertigstellung einen Teil des Geldes zurückgibt.
Steuererklärungen machen oft keinen Spaß. Man muss Dokumente sammeln, verschiedene Dinge aufschreiben und Rechnungen ordnen – für manche Menschen ist das beängstigend. Deshalb sind die meisten von uns froh, wenn wir das Minimum erreichen und die Steuererklärung von unserer To-Do-Liste streichen können. Leider geht dadurch viel Geld verloren.
Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?
Oft stellt sich heraus, dass Sie mehr Kosten von der Steuer absetzen können, als Sie zunächst dachten. Bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welche Ausgaben Sie berücksichtigen dürfen und welche nicht.
Arbeitsbedingte Ausgaben
Der Begriff „Arbeitskosten“ ist oft irreführend, da er mit Bewerbungen in Verbindung gebracht wird. Tatsächlich sind damit alle Kosten gemeint, die uns bei der Arbeit entstehen. Wenn Sie beispielsweise von zu Hause aus arbeiten, können viele Dinge als berufsbedingte Kosten berücksichtigt werden. Sie können Kosten für Arbeitsmaterialien, Möbel und sogar einen Teil Ihrer Büromiete abziehen. Auch Arbeitsgeräte können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Rede ist von einem Laptop oder einem Drucker.
Versicherung
Ihre Steuererklärung muss alle Versicherungen enthalten, die Sie das ganze Jahr über bezahlen. Dies gilt für Pflichtversicherungen wie die Kranken- und Rentenversicherung, bei denen der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt. Aber die meisten von uns zahlen auch für eine Zusatzversicherung, um in bestimmten Situationen sicher zu sein. Versicherungen wie Rechtsschutz, Arbeitslosenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung können in den meisten Fällen teilweise von der Steuer abgesetzt werden.
Gleiches gilt für die Unfallversicherung, die Lebensversicherung und die Haftpflichtversicherung. Diese Kosten müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Auf diese Weise können wir einen Teil des ausgegebenen Geldes zurückbekommen. Wer selbstständig arbeitet, kann mit einer höheren Rendite rechnen als Arbeitnehmer: Für ihn liegt die Grenze bei bis zu 2.800 Euro pro Jahr, für Arbeitnehmer nur 1.900 Euro.
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