Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Impfpflicht für Angehörige der Gesundheitsberufe mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wirkt es sich auf Personalprobleme in der Pflege aus? Während einige Branchenorganisationen keinen Anlass zur Sorge sehen, befürchten private Anbieter sozialer Dienste Probleme.
Vertreter der Pflegewirtschaft reagierten unterschiedlich auf die vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Impfpflicht für pflegerisches und medizinisches Personal. Mitglieder dieser Gemeinschaft haben deutlich gemacht, dass andere Methoden zum Schutz vor dem Coronavirus eine bessere Lösung wären.
Gemischte Meinungen zum Impfpflichturteil
Der Bundesverband der privaten Sozialdienstleister habe das Gericht aufgefordert, „leichtere Maßnahmen wie die verpflichtende Prüfung und Aufrechterhaltung anderer Vorsicherungen zu treffen“, sagte Verbandspräsident Bernd Meurer. Er fügte hinzu, dass angesichts der aktuellen Auflagen das Risiko einer Pensionierung von Pflegekräften zunehme, was „angesichts des bereits bestehenden Personalmangels in einigen Regionen die Versorgung gefährden kann“.
Der Deutsche Pflegeberufe-Berufsverband sieht das etwas anders und sieht keine solche Gefahr. Die Präsidentin der Organisation, Christel Bienstein, räumte ein, dass „mit der Einführung von Zwangsimpfungen in unseren Einrichtungen festgestellt wurde, dass es keine massive Entlassungswelle gegeben hat“. Sie fügte hinzu, dass „das Urteil ihrer Meinung nach trotz lauter Warnungen nichts ändern wird“.
Bis zum 15. März mussten Mediziner nachweisen, dass sie die Impfstoffe genommen hatten
„Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Impfpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens durch das Bundesverfassungsgericht wird die Impfquoten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht beeinflussen“, sagte Gabriele Müller-Stutzer, Vorsitzende des DRK-Pflegeverbandes. Auch die Kündigungswelle wird ihrer Meinung nach von der Gerichtsentscheidung nicht berührt.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Hausimpfpflicht abgewiesen. Mitarbeiter von Pflegeheimen und Kliniken, Arztpraxen und Ambulanzen, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie vollständig geimpft waren oder eine aktuelle Krankheitsgeschichte hatten. Spezielle Impfauflagen sollen ältere und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.
Quelle: n-tv. de / Foto: depositphotos.com, Urheber: gehorsam
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