Daten des Grenzschutzes zeigen, dass alle Mitgliedstaaten von Jahresbeginn bis Ende Juli insgesamt 3.950 Ausländer zur Überstellung nach Polen im Rahmen der Rückübernahme oder des Dublin-Verfahrens gemeldet haben, das die Grundsätze der Gewährung internationalen Schutzes für Drittstaatsangehörige regelt in der EU. In diesem Zeitraum wurden 804 der Gemeldeten überstellt.
Deutschland meldet die meisten Rückführungen nach Polen. Bisher haben in diesem Jahr insgesamt 3.377 Ausländer einen Antrag auf Rückkehr nach Polen gestellt, von denen 495 bereits zurückgeschickt wurden.
Überstellte Ausländer sind Personen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, aber über Polen dorthin gelangt sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um Ausländer, die vor Abschluss der Verfahren offene Einrichtungen für Ausländer verlassen haben und sich nach Deutschland begeben haben. Dabei kann es sich um Personen handeln, die das Flüchtlingsverfahren missbrauchen – sie beantragen internationalen Schutz und verlassen Polen, ohne eine Entscheidung abzuwarten. Wenn sie den gleichen Antrag anschließend in Deutschland einreichen, können sie nach Polen zurückgeschickt werden, wo sie ihn erstmals gestellt haben.
Lt. Anna Michalska erklärte in einem früheren Gespräch mit PAP, dass es sich möglicherweise auch um Ausländer handele, die illegal die Grenze zu Weißrussland, aber auch zu Litauen oder Lettland überquert hätten und über Polen nach Deutschland gelangt seien, wo sie festgenommen worden seien. In einem solchen Fall könnten sie innerhalb von 48 Stunden im Rahmen der sogenannten vereinfachten Rückübernahme zurückgewiesen werden, wenn sie an der Grenze angehalten würden oder beispielsweise über ein Ticket verfügten, das die Einreise aus Polen bestätigte.
Nach Angaben der Sprecherin des Grenzschutzes handelte es sich bei den meisten aus Deutschland nach Polen abgeschobenen Personen um georgische Staatsbürger (89 Personen), russische Staatsbürger überwiegend tschetschenischer Staatsangehörigkeit (86 Personen) und irakische Staatsbürger (51 Personen). Betrachtet man die aus allen Mitgliedstaaten überstellten Ausländer, so waren am häufigsten Staatsbürger Russlands, in der Regel tschetschenischer Staatsangehörigkeit (138 Personen), Staatsbürger der Ukraine (104 Personen) und Staatsbürger Georgiens (95 Personen). (BREI)
Autorin: Agnieszka Ziemska
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