Gesetzliche Krankenkassen stehen Impfpflicht skeptisch gegenüber

Eines der Hauptziele des Bundestages im kommenden Jahr 2022 wird es sein, eine Abstimmung über die seit vielen Wochen kontrovers diskutierte generelle Impfpflicht gegen das Coronavirus zu organisieren. Dazu haben sich bereits der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes und Vertreter der Medizinbranche geäußert.

Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt, hat sich für eine universelle Impfpflicht entschieden. – Wir alle lernen während einer Pandemie ständig Neues dazu. Jetzt stehe ich der allgemeinen Impfpflicht positiv gegenüber, sagte sie. Hasselfeldt erinnerte gleichzeitig daran, dass niemand von der Verpflichtung zur Kontaktbeschränkung, Abstandswahrung und Einhaltung der Hygieneregeln befreit sei.

Pflegepersonal ist weiterhin sehr gefragt

Hasselfeldt rechnet aufgrund des Bundestagsbeschlusses zur Impfpflicht für Pflegepersonal nicht mit einer großen Entlassungswelle. „Es kann im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, daher muss dieses Risiko ernst genommen werden“, sagte der Präsident der Demokratischen Republik Kongo. Angesichts der bisherigen Erfahrungen in Frankreich rechnet sie jedoch nicht mit einer großen Zahl von Entlassungen in Deutschland.

Hasselfeldt fügte hinzu, dass „in den DRK-Einrichtungen die überwiegende Mehrheit des Pflegepersonals und alle anderen Arbeiter bereits geimpft sind.“ – Es ist auch klar, dass wir einen enormen Bedarf an Pflegepersonal haben. Dieser Bedarf ist während der Pandemie nicht entstanden, aber er ist fokussierter geworden. Aus diesem Grund sei es notwendig, die Bemühungen der alten Bundesregierung fortzusetzen, die Bedingungen für den Pflegeberuf attraktiver zu machen, betonte sie.

Impfpflicht ist in Planung

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, ist kein Befürworter von Impfpflichten. „Besser, als den großen unkontrollierten Kreis um Impfpflicht und Impfprotokolle zu drehen, wäre es, alle Bemühungen auf Behandlung und Schutz auszurichten“, sagte er. Zudem hält er „die rechtzeitige Einrichtung eines zentralen Registers in Vorbereitung auf eine mögliche Impfpflicht für unrealistisch“. Er deutete an, dass es „Monate, vielleicht Jahre“ dauern würde, um einen zu bauen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, teilte mit, dass die Führung eines Impfregisters bei einer verpflichtenden Einführung grundsätzlich möglich sei. Er forderte jedoch, die Politik müsse unbedingt die konkreten Ziele definieren, die sie mit der Impfpflicht erreichen wollen, und prüfen, ob ein zentrales Impfregister notwendig sei. „Dann müssen der Prozess der Datenerhebung und -verarbeitung sowie alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen geklärt werden“, fügte er hinzu.

Der Bundestag wird voraussichtlich im nächsten Jahr in freier Abstimmung ohne Fraktionsdisziplin über die Einführung einer universellen Impfpflicht gegen das Coronavirus entscheiden. Bundeskanzler Olaf Scholz hat bereits für die Einführung dieser Verpflichtung gestimmt, FDP-Chef Christian Lindner bekannte, dass er sie auch einführen möchte.

In Österreich Geldstrafen wegen Nichtimpfung

Im benachbarten Österreich wurden bereits entscheidende Schritte zur Bekämpfung der Pandemie unternommen. Ende November kündigte Altkanzler Alexander Schallenberg an, dass die Impfpflicht hierzulande zum 1. Februar 2022 in Kraft treten werde. In diesem Fall erschien eine entsprechende Regelung, die neben organisatorischen Details auch Angaben zu einer diversifizierten Katalog der Sanktionen.

Wer den Coronavirus-Impfstoff nicht erhalten möchte, muss laut Verordnung tief in den Geldbeutel greifen. Wer sich weigert, wird mit einer Geldstrafe von 600 Euro über einen Zeitraum von drei Monaten belegt. Dieser beträgt für ein Jahr 2.400 € zuzüglich aller Verwaltungsgebühren, insgesamt werden 3.600 € Bußgeld geahndet.

Quelle: t-online.de, eigenes Werk / Foto: depositphotos.com, Autor: Weiß Blau

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