Eine große Liste mit Änderungen ab Januar 2022. Das betrifft alle in Deutschland

Anfang 2022 wird es in Deutschland viele Gesetzesänderungen geben. Ab den ersten Januartagen gelten sie unter anderem für Stromverbraucher, Steuerzahler und Versicherte. Es lohnt sich, sich frühzeitig mit allen Änderungen vertraut zu machen, um Überraschungen zu vermeiden.

Mit Beginn des kommenden Jahres werden viele neue Regelungen in Kraft treten. Einige von ihnen führen zu mehr Geld und andere zu höheren Gebühren. Auf einige haben viele Deutsche gewartet, und wieder andere können eine beträchtliche, manchmal unangenehme Überraschung sein.

Erhöhung der CO2-Preise

Ab dem 1. Januar 2022 wird die CO2-Steuer von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne erhöht. Auf einen Liter Benzin bedeutet dies einen Zuschlag von 8,4 Cent, einen Dieselzuschlag von 9,5 Cent und einen Heizölzuschlag von 1,6 Cent. Diese Steuer soll Verbraucher und Industrieunternehmen dazu anregen, Energie zu sparen und die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen zu beschleunigen.

Senkung der EEG-Umlage

Zum Jahreswechsel wird die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom sinken, was direkt durch die zuletzt gestiegenen Energiepreise bedingt ist. Dieser wird um knapp 43 % auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde sinken, den niedrigsten Wert seit 10 Jahren. Infolgedessen haben mehr als 20 Unternehmen die Preise für Basisdienstleistungen um 2 % gesenkt. Davon werden rund eine Million Haushalte profitieren.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Obergrenze des BBG-Beitrags bestimmt die Höhe des Einkommens, für das gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Es gibt zwei unterschiedliche Werte: einen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung und einen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe der Obergrenze hängt von der Lohnentwicklung und der Höhe der Bruttolöhne und -gehälter ab. Die Coronavirus-Pandemie hat zumindest in Westdeutschland das stetige Wachstum verlangsamt.

Aus diesem Grund wird das BBG für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals zum 1. Januar 2022 in den alten Bundesländern von 7.100 auf 7.050 Euro monatlich gesenkt. Im Osten wird es einen leichten Anstieg geben – von 6.700 Euro auf 6.750 Euro. Der Wert Ihrer Krankenversicherung ändert sich nicht.

Steuerfreie Betragserhöhung

Jedes Jahr steigt der Anteil des Einkommens, den die Steuerzahler nicht zahlen müssen. Im Jahr 2022 wird dieser Betrag für Alleinstehende von 9.744 auf 9.984 Euro steigen, für Ehepaare doppelt so viel, nämlich 19.968 Euro.

Pflege- und Leistungssteigerung

Im Jahr 2022 wird die Krankenhausversorgung für Erkrankte etwas günstiger, weil die Pflegeversicherung dann eine Prämie auf den jährlich wachsenden Eigenbeitrag zahlt. Davon entfallen im ersten Geltungsjahr 5 % auf die Pflegeversicherung, im zweiten Jahr 25 %, im dritten 45 % und in allen Folgejahren 70 %.

Auch in der ambulanten Pflege sind Änderungen geplant, die Sachleistungen betreffen. Ab Januar beträgt sie für die zweite Stufe 724 Euro (bisher 689 Euro), für die dritte Stufe 1.363 Euro (bisher 1.298 Euro), für die vierte Stufe 1.693 Euro (bisher 1.612 Euro) und für die fünfte Stufe 2.095 Euro (bisher 1.995 Euro). Ab Januar erhalten Pflegebedürftige in der Pflegeversicherung eine Erhöhung um 10 % in Höhe von 1.774 Euro.

Neue Regel für Gutscheine

Dank des neuen Gesetzes konnten Veranstalter im vergangenen Jahr Gutscheine ausstellen, anstatt den Kunden den Ticketpreis für die abgesagte Veranstaltung zu erstatten. Wenn sie bis zum 31. Dezember 2021 nicht verwendet werden, ist es möglich, das Geld zurückzufordern. Ab dem 1. Januar können Sie einen Rücktritt beantragen, wenn die Originaltickets vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Es spielt keine Rolle, wann die Veranstaltung endgültig stattgefunden hat. Dies gilt insbesondere für Eintrittskarten für Konzerte, Theateraufführungen, Filmvorführungen, Festivals und Sportwettkämpfe.

Portoerhöhung

Zum 1. Januar werden die Gebühren bei der Deutschen Post erhöht. Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Produkte:

  • Postkarten: 70 Cent (vorher 60 Cent),
  • Standardbrief: 85 Cent (bisher 80 Cent),
  • Kompaktbrief: 1 Euro (bisher 95 Cent),
  • Großbrief: 1,60 Euro (bisher 1,55 Euro),
  • Maxiliste: 2,75 Euro (bisher 2,70 Euro),
  • Einschreiben: 2,35 EUR (bisher 2,20 EUR),
  • regulärer Einschreiben: 2,65 EUR (bisher 2,50 EUR).

Der 12-Monats-Versand wird nicht nur teurer, sondern kann auch nur noch online bestellt werden. Der Preis für diesen Service erhöht sich von 26,90 EUR auf 30,90 EUR. Der Online-Preis für einen Speditionsauftrag über sechs Monate bleibt bei 23,90 Euro, ab Januar ist er für 26,90 Euro in der Filiale erhältlich.

Höherer Mindestlohn

Ab dem 1. Januar wird auch der Mindestlohn erhöht – 9,60 auf 9,82 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung ist für Juli geplant, wenn Arbeitgeber mindestens 10,45 Euro zahlen müssen. Auch die Regierungskoalitionsparteien wollen den Stundenlohn auf 12 Euro anheben, aber das ist noch nicht entschieden. Die Änderungen gelten auch für Auszubildende, die ab 2022 eine gesetzlich festgelegte Mindestausbildungsbeihilfe von 585 € monatlich erhalten. Im zweiten Lehrjahr erhöht sich diese Quote um 18 %, im dritten um 35 % und im vierten um 40%.

Ende des Fahrkartenverkaufs in den Zügen

Reisende haben bisher vier Möglichkeiten, ein Fernverkehrsticket der Deutschen Bahn zu kaufen: Sie können einen Automaten benutzen, in ein Reisezentrum gehen, eine Fahrkarte online kaufen oder direkt im Zug kaufen. Die letzte Option entfällt ab Januar 2022. Stattdessen können Passagiere ab April bis zu zehn Minuten nach Abflug Tickets per Smartphone oder Laptop kaufen.

Neue Regionalklassen für die Kfz-Haftpflicht

Für etwa jeden vierten Versicherten ändert sich im Jahr 2022 die regionale Kfz-Haftpflichtklasse, die bestimmt, wie teuer die Versicherung eines Autos ist. Bis zu 4,2 Millionen Autofahrer sollen von den günstigeren Tarifen profitieren, teilte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft mit. Die Klasse, in die ein bestimmtes Auto eingeordnet wird, hängt von der Unfallhäufigkeit in der Region ab. Besonders günstig ist dies in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Pfandpflicht bei Paketen

In Geschäften findet man noch viele Getränke ohne Pfand auf der Verpackung, wie zum Beispiel stille Fruchtsäfte. Sie endet 2022. Am 1. Januar tritt die erweiterte Pfandpflicht in Kraft, nach der auch Einweg-Getränkeflaschen aus Plastik mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern pfandpflichtig werden. Gleiches gilt für Dosen, die bis Juli 2022 pfandfrei verkauft werden dürfen. Plastikflaschen mit Milch und Milchprodukten sind vorerst bis 2024 von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Keine Plastikfolien mehr

Am 1. Januar endet die Übergangsphase, in der Supermärkte, Discounter, Drogerien und andere Geschäfte Plastiktüten verkaufen könnten. Ab Anfang des neuen Jahres wird es nicht mehr möglich sein. Die Regel gilt nicht für die stabileren Mehrwegbeutel und dünnen Kordelbeutel für Obst und Gemüse, die mittlerweile in vielen Geschäften und Supermärkten erhältlich sind.

Lizenz austauschen

Wer noch einen grauen oder rosa Führerschein besitzt und zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Stattdessen bekommt er einen unvergesslichen Führerschein im Scheckkartenformat.

Höheres Hindernis bei der Finanzierung von E-Autos

Bislang mussten Plug-in-Hybride mindestens 40 Kilometer rein elektrisch zurücklegen, um vom sogenannten Innovationsbonus zu profitieren. Ab dem 1. Januar 2022 sind mindestens 60 Kilometer erforderlich, um sich für einen Bonus von bis zu 6.750 € zu qualifizieren. Darüber hinaus können Plug-in-Hybride maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.

Neues Kaufrecht

Das neue Jahr wird den Käufern gute Nachrichten bringen. Wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf, ab Januar 2022, Schäden an einem Produkt feststellen, wird davon ausgegangen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war. Dadurch können Kunden eine Reklamation einreichen und Geld oder neue, unbeschädigte Ware zurückfordern. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer nicht beweisen kann, dass der Verbraucher den Fehler verursacht hat. Bisher galt diese sogenannte Beweislastumkehr nur für sechs Monate.

Quelle: t-online.de / Foto: depositphotos.com, Autor: lofilolo

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