Die deutschen Finanzämter müssen ihre Steuerbescheide korrigieren

Wichtige Neuigkeiten für Personen, die mit deutschen Steuern abrechnen – sie können nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs mit einer Rückerstattung rechnen.


Wer bisher einen Bonus bei seiner Krankenkasse in Anspruch genommen hat, kann einen neuen, korrigierten Steuerbescheid erhalten. Wieso den? Es stellt sich heraus, dass einige Finanzämter Subventionen falsch abgerechnet und damit von den sogenannten außerordentlichen Ausgaben abgelenkt haben.

Worum geht es?

Die Kostenerstattung für bewusstes gesundheitsförderndes Verhalten darf laut Bundesfinanzhof die Summe der in Deutschland steuerlich abzugsfähigen sogenannten außerordentlichen Aufwendungen nicht mindern. Somit hat die von der Krankenkasse erhaltene finanzielle Gegenleistung keinen Einfluss auf die Steuerentscheidung, da es sich im Wesentlichen um eine Erstattung von Auslagen handelt.

Ganz anders verhält es sich bei der Beitragsrückerstattung. Diese sollten natürlich zusammen mit den Krankenkassenbeiträgen in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Steuerzahler können beruhigt warten

Daher müssen Entscheidungen zur Festsetzung der Einkommensteuer, bei denen Beamte die Vorschriften falsch ausgelegt haben, geändert werden. Der Fall betrifft sogar Zeugenaussagen für 2016. Aus dem Rechtswirbel können Steuerzahler in Form einer Steuerrückerstattung etwas für sich herausholen. Dazu müssen Sie nichts tun … warten Sie einfach. Die Angelegenheit wird von Krankenkassen und deutschen Ämtern bearbeitet.

Quelle: T-Online

Karla Bergmann

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