Die amerikanische Meta verliert eine Runde gegen den deutschen Gendarm des Wettbewerbs

Nach Angaben der Institution verstößt die Verarbeitung von Informationen durch die Muttergesellschaft von Facebook gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

Der Social-Media-Riese MetaMuttergesellschaft von Facebook, erlitt am Dienstag vor der europäischen Justiz einen Rückschlag, wo er das vom deutschen Wettbewerbspolizisten verhängte Verbot der Verwendung personenbezogener Daten der Nutzer anfocht. Eine Wettbewerbsbehördekann bei der Ausübung seiner Befugnisse die Vereinbarkeit einer Geschäftspraxis mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigen“ in Europa in Kraft, glaubt nach seiner Meinung der Generalanwalt am Gerichtshof der EU Athanasios Rantos.

Die Schlussfolgerungen des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend, aber dieser folgt ihnen häufig, wenn er sein Urteil fällt. Meta sammelt Daten von anderen Diensten als Facebook, wie Instagram und WhatsApp, sowie von Websites Dritter, die von Benutzern besucht werden. Die deutsche Bundeswettbewerbsbehörde hat Meta die Umsetzung dieser Politik untersagt und sie angewiesen, diese Praktiken einzustellen.

Sein Argument: Die betreffende Datenverarbeitung verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und stelle damit einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Meta in den sozialen Netzwerken dar. Meta bestreitet ihrerseits diese dem Wettbewerbspolizisten zugeschriebene Kompetenz und legte gegen diese Entscheidung Berufung vor einem deutschen Gericht in Düsseldorf ein, das den Fall an den europäischen Richter verwies. Das folgende Urteil könnte eine wiederkehrende europäische Kritik an Gafam bestätigen, nämlich die umstrittene, sogar unkontrollierte Verwendung personenbezogener Daten der Benutzer.

2018 hat Brüssel mit der Einführung der DSGVO einen Schutzwall errichtet, der sich in diesem Bereich als weltweiter Maßstab etabliert hat. Unternehmen müssen die Zustimmung der Bürger einholen, wenn sie ihre personenbezogenen Daten anfordern, sie über die Verwendung informieren und ihnen erlauben, die Daten zu löschen. Das bloße Aufrufen von Websites und Anwendungen bis zur Aktivierung darin integrierter Auswahlschaltflächen stellt jedoch nach Ansicht des Generalanwalts keine Zustimmung des Nutzers zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten dar. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Anfang September verhängte die irische Regulierungsbehörde Instagram wegen unterlassener Verarbeitung von Daten Minderjähriger mit einer Rekordstrafe von 405 Millionen Euro. Meta sagte, er plane, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

Aldrich Sachs

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