Am 1. Januar 2023 ist in Deutschland die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Kraft getreten, die zahlreiche neue Regelungen für die Nutztierhaltung mit sich bringt. Dennoch befinden sich einige der wichtigsten Projekte des deutschen Landwirtschaftsministers Cem Özdemir noch in der Planungsphase.
Ein Jahr nach dem Regierungsantritt der „Ampel“-Koalition aus der SPD von Kanzler Olaf Scholz (Sozialdemokratische Partei DeutschlandsSPD), der Mitte-Links-Grünen (Bündnis 90/Die Grünen) und die Liberale Partei (Freie Demokratische ParteiEin erhebliches Hindernis konnte vom grünen Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (FDP) überwunden werden.
Tatsächlich wurde nach langwierigen Verhandlungen zwischen der Bundesregierung, den Landesregierungen und der Europäischen Kommission der deutsche Nationale Strategieplan (NSP) zur Umsetzung der GAP-Reform im Land von der Kommission genehmigt Ende November 2022.
Im vergangenen Jahr löste die Frage, ob die Umwelt- und Klimaschutzregeln aufgrund der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Agrarmärkte vorübergehend gelockert werden sollten, bundesweit Kontroversen aus.
In diesem Jahr gelten in Deutschland nun bestimmte Ausnahmen von den Pflichten zu Stilllegungsflächen und Fruchtfolgen.
Gleichzeitig will die Bundesregierung die Umsetzung der neuen GAP, die am Sonntag (1. Januar) in Kraft getreten ist, genau beobachten und hat außerdem angekündigt, deren Umsetzung zu überwachen und zu bewerten.
Darüber hinaus sind in diesem Jahr auch mehrere Änderungen im Nutztierrecht in Kraft getreten.
Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes bei Nutztieren
Zu den neuen Regelungen gehören Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes, die darauf abzielen, die Brüsseler Verpflichtungen zum Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung umzusetzen. Diese neuen Regelungen wurden schließlich von der angenommen Bundesratdas Gremium, das die 16 Bundesländer vertritt, Mitte Dezember.
Resistente Keime, die durch übermäßigen oder missbräuchlichen Einsatz von Antibiotika für Mensch und Tier entstehen, wurden im vergangenen Jahr von der zuständigen europäischen Behörde als eines der drei größten Gesundheitsrisiken identifiziert. in der Union.
Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministers sollen die entsprechenden Gesetzesänderungen daher Abhilfe schaffen „bessere Überwachung und Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung“.
Eine der Änderungen sieht eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes um 50 % vor: ein erstes derartiges Ziel, das auch mit den Zielen der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie übereinstimmt (Vom Bauernhof auf den Tisch).
Im Hinblick auf die Tierhaltung gilt die ursprünglich von der ehemaligen Landwirtschaftsministerin (2018-2021) Julia Klöckner, Mitglied der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands (Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU), trat am 1. Januar in Kraft und schränkte den Transport lebender Kälber weiter ein. Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr dürfen Kälber nur noch transportiert werden, wenn sie mindestens 28 statt bisher 14 Tage alt sind.
Ein schrittweises Vorgehen
Zu Beginn des Jahres können wir jedoch feststellen, dass sich viele Projekte von Herrn Özdemir noch in der Vorbereitungsphase befinden oder im Gesetzgebungsprozess verstrickt sind.
Unter diesen Projekten finden wir insbesondere eines der Hauptversprechen der Regierung von Herrn Özdemir: eine obligatorische Kennzeichnung für Produkte, die von Nutztieren stammen.
Der Landwirtschaftsminister hat im vergangenen Jahr einen Gesetzesentwurf zu diesem Thema vorgelegt und der Entwurf wurde erstmals vom Landwirtschaftsministerium geprüft Bundesrat und das Bundestag – der parlamentarischen Versammlung des Landes – im November bzw. Dezember. Die Kennzeichnung soll in erster Linie unverarbeitetes Schweinefleisch betreffen und wird sukzessive auf weitere Produktgruppen ausgeweitet.
„Wenn wir alles gleichzeitig machen wollten, würde nichts passieren“argumentierte Herr Özdemir während der Debatte in Bundestag.
Die Opposition ist jedoch nicht überzeugt. Beispielsweise ist der konservative Abgeordnete Albert Stegemann der Ansicht, dass dieses Projekt viele Mängel aufweist und dies auch der Fall ist „völlig unangemessen“.
Auch das Landwirtschaftsministerium plant ein ähnliches schrittweises Vorgehen bei der Gewährung von Finanzhilfen zur Verbesserung des Tierschutzes in landwirtschaftlichen Betrieben.
Die Förderung betrifft zunächst nur die Aufzucht von Sauen, Absetzferkeln und Mastschweinen.
Landwirte und Tierschützer sind sich einig, dass die Verarbeitung zur Verbesserung des Tierschutzes in Ställen eine langfristige finanzielle Unterstützung erfordert, um die hohen Investitionskosten zu decken. Allerdings musste die Bundesregierung einen Kompromiss finden, bevor sie sich auf die Finanzierung einigen konnte.
Herr Özdemir und die FDP, die die Einhaltung der Haushaltsdisziplin betont hatten, haben nun einen Kompromiss gefunden und 1 Milliarde Euro bereitgestellt „Anschubfinanzierung“ Landwirte für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren zu unterstützen.
Eine tierfreundlichere Zucht- und Ernährungsstrategie
Im Dezember stellte das Landwirtschaftsministerium erstmals einen Fahrplan für Mindesttierschutzstandards bei Masttruthühnern vor. Dies stellt einen Aspekt dar, der in der deutschen und europäischen Gesetzgebung noch nicht geregelt ist.
Die Nutztierhaltungsverordnung solle „in naher Zukunft“ geändert werden, um sicherzustellen, dass Truthühner unter menschenwürdigeren Bedingungen leben, heißt es in dem Dokument, in dem die Eckpunkte der Roadmap dargelegt werden.
Ein weiteres Projekt, das sich noch in der „Roadmap“-Phase befindet, ist eine nationale Ernährungsstrategie, die darauf abzielt, eine gesündere und nachhaltigere Ernährung zu fördern und sie für alle Menschen, unabhängig vom Einkommen, erschwinglich zu machen.
Die von Herrn Özdemir kurz vor Weihnachten vorgelegten Elemente müssen bis Ende 2023 verfeinert werden. Dies könnte sich jedoch als problematisch erweisen, da die besonders heiklen Fragen, insbesondere die Finanzierung, in der Strategie noch nicht behandelt wurden.
Eine weitere potenziell umstrittene Frage ist, ob Ziele wie die Reduzierung des Fleisch- oder Zuckerkonsums durch die Einführung regulatorischer Verpflichtungen erreicht werden sollen.
[Édité par Anne-Sophie Gayet]
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