Deutschland will Leistungen auf EU-Ausländer beschränken, sie haben erst nach fünf Jahren Anspruch darauf

In Deutschland lebende Ausländer aus Ländern der Europäischen Union werden voraussichtlich künftig einen erschwerten Zugang zu Sozialleistungen haben. Das geht aus dem Entwurf eines neuen Gesetzes von Sozialministerin Andrea Nahlesová hervor. Wer für kurze Zeit bei unseren westlichen Nachbarn wohnt, dürfte Geld verlieren.

EU-Bürger haben erst nach fünf Jahren Anspruch auf Sozialhilfe. Gleichzeitig dürfen sie während dieser Zeit keinerlei staatliche Hilfen erhalten, zitieren die Tageszeitungen der Funke Mediengruppe aus dem Vorschlag. Ursprüngliche Reflexionen vom Dezember Sie rechneten im vergangenen Jahr damit, dass alle Ausländer, die derzeit in Deutschland arbeiten oder in der Vergangenheit gearbeitet haben und sozialversicherungspflichtig waren, Anspruch auf Sozialhilfe hätten. Der aktuelle Vorschlag stellt somit eine erhebliche Verschärfung dar.

Die Behörden gewähren Ihnen ein Darlehen für die Heimreise

Mit dem Versuch, die Zahlung von Sozialleistungen zu verschärfen, reagiert der Minister auf das letztjährige Gerichtsurteil, wonach alle EU-Bürger, die länger als sechs Monate in Deutschland leben, nach geltendem Recht Anspruch auf Sozialhilfe haben. Der Standard steuert nun auf ein ressortübergreifendes Stellungnahmeverfahren zu, doch hat beispielsweise Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits angedeutet, dass sie den Gesetzentwurf unterstützt.

Ausländer, die nach der Genehmigung des neuen Vorschlags durch das Sozialministerium ihre bisherigen Leistungen verlieren würden, haben Anspruch auf einmalige Unterstützung. Für maximal vier Wochen erhalten die Betroffenen Übergangsgeld, das die notwendigen Kosten für Unterkunft, Ernährung, Hygiene und medizinische Versorgung abdecken soll. Sie können auch einen Kredit für eine Reise in ihr Heimatland erhalten.

Wie die Deutschen

Zuwanderer aus anderen EU-Staaten haben in Deutschland inzwischen praktisch im gleichen Umfang Anspruch auf Arbeitslosengeld wie Deutsche selbst. Allerdings kann der Staat zum Beispiel die Unterstützung für arbeitslose Ausländer reduzieren, die keine neue Stelle suchen.

Ausländer aus EU-Staaten, die aus irgendeinem Grund ihre Aufenthaltserlaubnis verloren haben, verlieren ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld vollständig. Die Behörden können jedoch Ausnahmen beschließen und finanzielle Hilfen jenen Ausländern zuweisen, für die sie sonst nicht gelten würde.

Allerdings können alle EU-Bürger in Deutschland sogenannte Sozialhilfe beziehen. Einzige Bedingung ist, dass sie länger als drei Monate in Deutschland leben. Sollte jedoch nachgewiesen werden, dass ein Ausländer nur nach Deutschland gekommen ist, um Leistungen beziehen zu können, würde er die Sozialhilfe verlieren.

Großbritannien hat im Februar beim EU-Gipfel die Möglichkeit ausgehandelt, die Leistungen auf diejenigen Ausländer zu beschränken, die im Land arbeiten, ihre Kinder aber in der Heimat lassen. Als Ergebnis des Gipfels außerdem gibt es eine sogenannte Rettungsbremse, die es den Briten erlaubt, diese Leistungen bei einer starken Belastung des Sozialsystems für bis zu vier Jahre auf Berufseinsteiger zu beschränken.

Katrin Taube

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